Roller höchstgeschwindigkeit

3 Antworten

Nur wenn es sich um einen Roller im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dies fällt bei dir schon mal weg da die Erstzulassung später im Jahr 1993 erfolgte.

Für dich gilt mit einem 50ccm Roller von EZ 1993 eine Vmax von 50 km/h, siehe FeV §76 Abs. 8 a:

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Nur wenn es sich um einen Roller im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik

Nein, auch dann nicht. Das Fahrzeug besitzt eine Betriebserlaubnis. Diese bezieht sich auf den Originalzustand. Verändert er das Fahrzeug, entspricht es nicht mehr der Betriebserlaubnis, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit noch annähernd stimmt.

@migebuff

Nein, auch dann nicht. Das Fahrzeug besitzt eine Betriebserlaubnis. Diese bezieht sich auf den Originalzustand

Bei einem Roller im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik bezieht sich dies auf einen Roller ohne nachträglich verbaute Distanzscheibe.

Selbstverständlich darf dann dieser Roller, sofern er den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik entspricht, schneller fahren.

Aber für den Fragesteller eh irrelevant, da allein schon die EZ nicht passt.

Der Roller fällt auch unter eine Sonderregelung, aber die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf nur 50km/h sein.

Schau mal, @Antitroll1234 hat das genau beschrieben.

Haben die zwei recht als Fahrlehrer wird er mir ja nichts falsches erzählen.


Auch Fahrlehrer erzählen teilweise völligen Mist. 2005 wurde keine Sonderregelung eingeführt. Die alten gelten aber natürlich weiterhin. Spielt aber keine Rolle, da dein Roller kein Fahrzeug aus der DDR ist.

Die Betriebserlaubnis gilt für einen Roller im Originalzustand. In der Betriebserlaubnis (nicht der Auszug davon, den du zum Roller bekommen hast) sind sämtliche Daten bis ins Detail festgehalten - Übersetzung, Drehzahl, Geschwindigkeit, Lautstärke, Abgaswerte, jedes Bauteil vom Motor usw.

Schraubt nun irgendein Möchtegernmechaniker planlos am Roller herum und entfernt Drosseln, die der Roller im Originalzustand hatte (meißt weil kein anderer Fehler für einen evtl vorhandenen Leistungsverlust gefunden wird) entspricht der Roller nicht mehr der Betriebserlaubnis. Je nach Veränderung kann diese auch erlöschen - z.B. wenn er durch den Umbau deutlich lauter oder umweltschädlicher wird.

Sollte es sich bei der Distanzscheibe nicht um ein Überbleibsel einer voher verbauten Mofadrossel handeln, sondern um die für die EU eingebaute Variodrossel, wovon ich mal ausgehe, darf der Roller nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist durch die Bauart bedingt - es handelt sich um die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug dieser Bauart im Originalzustand auf ebener Strecke erreicht. Dein Roller entspricht nicht mehr dieser Bauart. Die jetzige Geschwindigkeit ist höher als die eines Roller ursprünglicher Bauart.

In der Regel wird eine Herstellungstoleranz von 10-20% eingeräumt - spielt aber hier ebenfalls keine Rolle, da diese nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt. Bei veränderten Fahrzeugen greift keine Toleranz, die dem Hersteller für die Serienproduktion eingeräumt wird. Die Höchstgeschwindigkeit inkl Toleranz von 0% beträgt somit 50 km/h.




Gut ich ruf ihn heute gleich an das er die drossel wieder einbaut dann fährt er zwar noch immer etwas über 50 aber das solte dann im toleranzbereich sein schätze ich mal wenn ich deine ausführung richtig verstanden hab. Der Mechaniker müste es eigendlich gewust haben da er in einer Motorradwerkstatt arbeitet. Mus nur mit dem roller zu ihm fahren ich weis da verstoße ich gegen die verkersregeln aber anders geht es nicht und es sind eh nur gut 5 min dort hin.

@Alex1376

Das wäre ratsam. Ja, es wäre anzunehemen, dass ein Mechaniker weiß, dass Veränderungen am Motor nicht erlaubt erlaubt sind. Und gerade der Fahrlehrer sollte eigentlich wissen, dass geschwindigkeits/leistungssteigernde Umbauten nicht legal sind - taucht auch in irgendeiner Prüfungsfrage auf, wenn ich mich recht erinnere.

Bei 60 km/h laut Tacho wird zwar nicht viel passieren, da die Tachos häufig einige km/h zuviel anzeigen und die unerlaubte Veränderung somit bei einer Kontrolle evtl garnicht auffällt, aber man muss immer vom schlimmsten Fall ausgehen. Unfall mit Personenschaden, Roller wird sichergestellt, Gutachter stellt die fehlende Drossel fest - schon hat die Versicherung einen Grund, um Regress zu fordern. Der Mechaniker wird dann natürlich von nichts wissen.

@migebuff

gut war heute bei ihm er hat die selbe drossel wieder eingesetzt der Roller geht nun wie vorher und wie es in der Betriebserlaubnis eingetragen ist wie gesagt etwas schneller aber dies ist im Toleranzbereich.