Roller entdrosseln Strafe?
Ich habe eine Mofa Fahrerlaubnis, also 25km/h, und habe am Wochenende bei meinen Speedfight 3 eine Drossel entfernt (Gaszugdrossel). Er fährt jetzt ca 30-32.
Frage 1: Gibt es dafür bereits eine Strafe wenn ich erwischt werde und wenn ja, was kommt dann auf mich zu
Frage 2: Wenn ich die andre Drossel auch noch entferne und der Roller dann ca 50-60 fährt was würde ich dann für eine Strafe erhalten (Falls nötig: Bundesland Baden-Württemberg und bin 15 Jahre alt)
5 Antworten
Sobald Du technische Änderungen vornimmst, die nicht vom TÜV abgenommen sind, erlischt Dein Versicherungsschutz (das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat). Es darf so noch nicht mal im öffentlichem Straßenverkehr geparkt werden.
Hier findest Du das mögliche Strafmaß:
http://www.vrvz.de/verkehrsrecht/fahren-ohne-versicherungsschutz
Dann stehle doch mal in Deiner Firma irgendetwas größeres (also jetzt kein Brötchen oder Pfandbong) und laß Dich mit Absicht erwischen. Dann schauen wir mal wie schnell sich Dein Arbeitsvertrag in Luft auflöst (und das auch zu Recht).
Oder bau doch mal Deinen Gasanschluss im Keller um. Mal schauen wie schnell sich Deine sämtlichen Hausversicherung in Luft auflösen, nachdem deswegen Dein Haus explodiert ist.
Durch Straftaten oder grobe Fahrlässigkeit können sich Verträge sehr wohl in "Luft auflösen".
Durch die von dir genannten Beispiele lösen sich keine Verträge in Luft auf. Sie werden nach einem bestimmten Ereignis gekündigt.
Zum Zeitpunkt seiner Fahrt bestand ein Vertrag, der auch aktuell noch besteht. Er ist folglich nicht ohne bestehenden Vertrag gefahren. Eine Diskussion darüber wird es nicht geben.
Erstmal ist das bereits fahren ohne Fahrerlaubnis, denn es heißt für Mofas bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. 2,5 km/h ist Toleranz, maximal darf ein Mofa also 27,5 km/h schnell fahren, damit es straffrei ist.
Desweiteren erlischt die Betriebserlaubnis, sobald an einem Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden, die von einer amtlich anerkannten Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) abgenommen werden müssen. Das ist ebenfalls strafbar.
Meistens laufen Mofa's Original schon 35. ok is zwar bei ihm nicht der Fall aber ich wollt's nur noch mal anmerken :D
Wenn der Roller um die 30km/h geht ist nichts dabei alle gedrosselten Roller, die ich kenne gehen um die 30 km/h .. meiner ging damals ebenfalls so viel :D Die 5 km/h intressiert die Polizei nicht :D nur wenns noch schneller geht .. dann schon D:
Meine Speedfight 4 läuft 38kmh und alle Drosseln sind noch drin.
Strafe ist Führerschein Entzug und Mofa beschlagnahmt.
Wie gesagt habe eine Fahrerlaubnis, welche, im Gegensatz zu einem Führerschein, nicht entzogen werden kann.
Du hast keine Fahrerlaubnis. Auch keinen Führerschein, welcher als Nachweis der Fahrerlaubnis dient. Du hast eine Mofaprüfbescheinigung.
Strafe ist Führerschein Entzug
Wenn er einen Führerschein hätte, gäbe es keine Strafe, da er dann mindestens im Besitz der Klasse AM wäre.
Was für ein Zufall, dass wie immer das Zitat der Rechtsgrundlage für diesen Blödsinn vergessen wurde. Das war ja nun in keinster Weise vorhersehbar.
§6 PflVG ist eindeutig. Verträge lösen sich nicht durch Zauberei in Luft auf.