Rohrwärme in Nebenkostenabrechnung zum 1. Mal berücksichtigt... Ist das gerechtfertigt?

5 Antworten

Ja das geht, muss aber vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes dem Mieter per schriftlicher Erklärung (Textform reicht auch) des Vermieters angezeigt werden. Einfach so, ohne die Ank., geht das nicht, bzw. ist unwirksam. Lege also schriftlich gegen die Abrechnung Einspruch ein.

hab ich noch nie von gehört

aber google mal nach heizkostenverordnung und wenn das da drin steht und bei dir im mv steht, dass danach abgerechnet werden darf, geht es

oder wenn es so in deinem mv steht

geht damit irgendwohin, das ist schwierig zu sagen, ohne etwas geshene zu haben

ich kann mir zb darunter nix vorstellen, vortstellen schon, aber nie gehört

geh zu dem mietnomadenverein, die helfen dir, wenn du beitritts

hab gerade geguckt. seit märz 2009 gibts da so ne "tolle" richtlinie... die der vermieter anwenden KANN. was mich aber vielmehr interssiert, ist ob der diese zusätzliche rohrabwärme plötzlich berechnen darf obwohl er das die jahre zu vor nicht berücksichtigt hat...!? giebts da sowas wie ein gewohnheitsrecht (wie beim Weihnachtsgeld- x jahre geleistet wirds dann zum anspruch. hier nur eben umgekehrt- jahrelang nicht beachtet und nun plötzlich doch...?

@ElacFan

gibt es weder da, noch beim weihnachtsgeld

es gibt gewohnheitsrecht nur bei grundstücken und bei grundstücksgleichen rechten

das ist hier aber nicht gegeben

nur wenn das recht das grundstück betrifft und du es so 20 jahre ausführst

hast du eine Einrohrheizung??? Das wäre für mich der einzige Grund warum das erscheint und dann ist das auch richtig. Bei der Einrohrheizung läuft das heisse Wasser durch die Heizung auch wenn der Heizkörper nicht aufgedreht ist, so z.B wenn über dir das Ventil aufdreht. Zu - und Ablauf gibt es nicht weil alles nur durch 1 Rohr geregelt ist. Vor dieser Regelung war es so, das es Vor- udn nachteile bei den Mietern gab, die hierdurch beseitigt werden. Es ist ja möglich, dass einer eine mollig warme Wohnung hat, obwohl er nicht aufdreht, weil er von dir Rohrwärme provitiert, die die anderen Mieter abrufen.

Ich habe von einer Kundin vor 2 Wochen auch das erste Mal eine Abrechnung erhalten, in der die Rohrwärme berücksichtigt wird. Wie tabaluga schreibt, bei 1-Rohr-Heizung geht das.

Laut Heizkostenverordnung müssen Voraussetzungen erfüllt sein, dann kann der Vermieter im Sinne einer gerechten Verteilung der Kosten so verfahren. Gerecht heißt aber auch, dass einige Mieter jetzt mehr bezahlen müssen und andere weniger.

Allerdings glaube ich nicht, dass über 90% der Heizkosten als Rohrwärme ungelegt werden dürfen. Schau noch mal nach, ob das wirklich so viel ist. . .

Viele Grüße

hallo, ja, ich habe eine einrohrheizung... und das das seit 2009 angewendet werden DARF ist mir auch bekannt....

und @ GoetzA: ja das sind über 90%. korrigiere mich bitte, aber die abgelesenen werte für bad sind 24, für wohnzimmer 42 und schlafzimmer 0. und die mir abgerechnete rohrwärme beträgt satte 523,13!

trotzdem besten dank. solange ich nicht nachzahlen muß, werde ich mich nich aufregen ;-)