Rohrbruch in Eigentumswohnung - wer zahlt bzw. wen kontaktieren?

6 Antworten

für die Schadensbehebung ist der Eigentümer zuständig, da die Badewanne und der Anschluss zum Inventar gehören und der Schaden ist nach Auftreten sofort zu beseitigen, um weitere Schäden zu vermeiden. Lediglich für Schäden an den Rohren im Mauerwerk ist die Wohnungsgemeinschaft zuständig. Für den Wasserschaden der unteren Wohnung tritt die Gebäudeversicherung ein und deshalb ist der Schaden auch bei der Wohnungsverwaltung zu melden zu melden. Das was Deine Eltern machen ist schon fast kriminell, da sie nichts tun, um den Schaden klein zu halten. Das kann dazu führen, dass zumindest ein Teil des Schadens von der Versicherung nicht getragen wird und Deine Eltern zusätzlich auch für den Wasserschaden in der Fremdwohnung aufkommen müssen.

@ ichausstuggi und natürlich dem Fragesteller

Lieber ichausstuggi. Du liegst da nicht ganz richtig oder Dein Versicherungsfuzzi hat sich aus Deiner Ahnungslosigkeit bereichert.

Jeder, der ein Wohneigentum besitzt, muss meines Wissens eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Ist (glaub' ich) sogar Pflicht.

Nein, das ist nicht Pflicht und diese Versicherung sollte auch nur der haben der vermietetes Wohneigentum besitzt. Für die/das Selbstbewohnte reicht die private Haftpflichtversicherung.

Diese Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bezahlt die Schäden, die bei anderen Bewohnern im Haus entstanden sind.

Wenn Du sie denn verursacht hast bezahlt das Deine private Haftpflichtversicherung wenn es nicht fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Was die lecke Stelle unter der Wanne betrifft: Das Reinstopfen von Handtüchern etc. löst das Problem ja nicht - da muss schon der Sanitärinstallateur her!

Die Badewanne wird ja wohl nicht durchgerostet sein, also ist es ein sog. Leitungswasserschaden. Abflußrohre sind auch Wasserleitungen. Dafür ist dann die sog. Gebäudevollschutzversicherung zuständig (Feuer, Sturm und Hagel und Leitungswasser. Evtl. noch sog. Elementarschäden wie Bergrutsch, Überschwemmung etc.). Die Feuerversicherung muß jede/r Eigentümer/Eigentümergemeinschaft haben. Sturm und Leitungswasser ist freiwillig. Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist weil es ETW´s sind sollte eine Vollversicherung bestehen.

Und die Kosten müssen deine Eltern tragen. Das ersetzt niemand!

Siehe vorhergehenden Absatz.

Etwas Anderes wäre es bei einer Mietwohnung: Da müsste dann der Vermieter die Kosten für den Installateur tragen!

Richtig und nicht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Also: Schnellstmöglich der Versicherung melden und schnellstmöglich einen Installateur kommen lassen!

Nee, nicht der Versicherung melden sondern mit der Hausverwaltung telefonieren welche Versicherung besteht. Ist es die vorerwähnte Gebäudevollschutzversicherung muß die HV die Versicherung kontaktieren wg. Schadensmeldung und die HV beauftragt auch im Normalfall den Installatuer weil sie auch mit ihm den Versicherungsschaden abrechnen muß.

Die HV wird für das Haus auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben schon aus dem Grund, dass sichj im Winter vlt. ein Passant bei Schnee und Glätte die Haxen bricht.

Wenn Deine Eltern nicht bald in die Gänge kommen, wird die Reperatur noch viel teurer denn dann müssen Deine Eltern auch noch den Schaden für den Mieter unter Euch zahlen.

Der Schaden gehört zur Gebäudeversicherung (Sturm, Feuer,*** Leitungswasser***). Die kommen für den Schaden am Gebäude auf. Der Schaden muss aber auch umgehend behoben werden, damit der nicht noch schlimmer wird.

Die Reparatur muss natürlich auch sofort durchgeführt werden, denn sonst zahlt die Versicherung nicht mehr.

Der Verwalter müsste diese Gebäudeversicherung haben.

Wir hatten auch Wasser unter der Duschwanne und die Schadenshöhe belief sich nachher auf 8000€. Obwohl im darunter liegenden Geschoß nicht sehr viel zu sehen war. Das Wasser hatte sich in der Decke ausgebreitet und musste ausgetrocknet werden.


Also ganz schnell handeln, sonst wird es richtig teuer!!!

Sofort den Verwalter informieren! Bei Verschleppung der Meldung könnten deine Eltern in Regreß genommen werde, denn jeder - egal ob Mieter oder Eigentümer - muss ales unternehmen um den Schaden möglichst gering zu halten. manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln....