Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?

5 Antworten

... da wird ein Gericht nicht mitspielen, fürchte ich. Gelagert werden dürfen üblich Hausratgegenstände per Stand 1973.

Dazu gehören kein Baumaterial und auch keine hochwertigen Fußbodenbeläge.

Zudem dürfte zuständig sein deine eigene Hausratversicherung. Gibt es keine, sollte das Rathaus eingebunden wereden. Ich lese immer wieder, daß die Damen und Herren Bürgermeister sammeln lassen für die, die sich die Beiträge dafür ersparen..

Wer Schadensersatz haben will muss ihn begründen.

Du müsstest also dem Hausbesitzer schuldhaftes Verhalten nachweisen.

Im Übrigen wäre für dein loses Inventar vorrangig deine eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen.

Danke für die Antwort.

Das Rohr ist von 1973, stellt es ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters dar, wenn die sachgemäße Nutzung nach mehr als 40 Jahren nicht mehr mittlerer Art und Güte darstellt.

Und außerdem ist der Keller wo das Rohr verlegt wurde komplett zugemüllt und verwahrlost hinterlassen wurden. Der Keller ist bis oben hin voll und besitzt keinen Schloss. Wenn der Besitzer des Kellers oder ein Dritter ein Gegenstand vor den Rohr werfen sollte, so kann es den Rohrbruch verursachen. Ist es für einen Nachweis ausreichend?

eine Hausratversicherung habe ich leider nicht. Gibt es noch andere Alternativen um meinen Schaden zu ersetzten?

@aferinabisi

Dass ein Rohr 40 Jahre alt ist, ist noch kein Pflichtversäumnis. Das kann auch nach 60 Jahren noch einwandfrei sein,.

das ist ein fall für den eigentümer des hauses und seine gebäudeversicherung. die kommt auch für indirekte schäden durch so einen rohrbruch auf.


Aber nicht für loses Inventar. Das kann jeder Mieter selbst versichern.

wenn du eine gebäudeversicherung hast, dann ja

Das ist ein Fall für eine Hausratversicherung.

Ich bin nicht versichert... was nun?

@aferinabisi

Zum Verursacher, oder Vermieter, da springt dann wohl die Haftpflichtversicherung.