Rohrbruch im Keller. Habe ich einen Schadenersatz- und Aufwendungsersatzanspruch?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Hochhaus mit 24 Einheiten. Baujahr 1973. Gestern Abend musste ich leider feststellen, dass der Gemeinschaftsraum, welches mir Zugang zu meinem Keller gewährt durchnässt war. Ungefähr eine Fußsole Zentimer Wasser war auf dem Boden.
Unmittelbar neben meinem Keller befindet sich der Keller meines Nachbars. In dem Nachbarskeller befindet sich ein Wasserrohr der zu Bruch gegangen ist. (Der Keller ist verwahrlost und hat kein Schloss, sodass ich die Tür öffnen konnte und reinschauen konnte).
Aus dem Rohr spritze kochend heißes Wasser und im ganzen Raum (Gemeinschaftsraum) war es sehr feucht und warm.
Mein Keller hat einen Loch zum Nachbarskeller an der Wand (wahrscheinlich wegen Belüftungszwecken). Aus diesem Loch kam die ganze Luftfeuchtigkeit und das Wasser zu meinem Keller (mein Keller war wie in der Sauna für ungefähr 24 Stunden).
Es befanden sich mehrere Holzlatten und sonstige Holzplatten auf dem Boden welches durch das Wasser beschädigt wurde. Weiterhin befanden sich vier wertvolle zwischengelagerte Teppiche die der Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Zwar sieht man aktuell keinen Mangel an der Sache, jedoch befürchte ich Schimmelbefall in naher Zukunft.
Meine Frage an Sie ist, ob ich einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter oder gegen den Verursacher wegen dem Rohrbruch habe.
Es ist ein geschätzter Schaden in Höhe von mindestens 500€ entstanden.
Habe ich einen Aufwendungsersatzanspruch für die Beseitigung des Wassers und anderen Aufräum- und Putzarbeiten?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Mit freundlichen Grüßen
aferinabisi
5 Antworten
... da wird ein Gericht nicht mitspielen, fürchte ich. Gelagert werden dürfen üblich Hausratgegenstände per Stand 1973.
Dazu gehören kein Baumaterial und auch keine hochwertigen Fußbodenbeläge.
Zudem dürfte zuständig sein deine eigene Hausratversicherung. Gibt es keine, sollte das Rathaus eingebunden wereden. Ich lese immer wieder, daß die Damen und Herren Bürgermeister sammeln lassen für die, die sich die Beiträge dafür ersparen..
Wer Schadensersatz haben will muss ihn begründen.
Du müsstest also dem Hausbesitzer schuldhaftes Verhalten nachweisen.
Im Übrigen wäre für dein loses Inventar vorrangig deine eigene Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen.
Danke für die Antwort.
Das Rohr ist von 1973, stellt es ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters dar, wenn die sachgemäße Nutzung nach mehr als 40 Jahren nicht mehr mittlerer Art und Güte darstellt.
Und außerdem ist der Keller wo das Rohr verlegt wurde komplett zugemüllt und verwahrlost hinterlassen wurden. Der Keller ist bis oben hin voll und besitzt keinen Schloss. Wenn der Besitzer des Kellers oder ein Dritter ein Gegenstand vor den Rohr werfen sollte, so kann es den Rohrbruch verursachen. Ist es für einen Nachweis ausreichend?
Dass ein Rohr 40 Jahre alt ist, ist noch kein Pflichtversäumnis. Das kann auch nach 60 Jahren noch einwandfrei sein,.
das ist ein fall für den eigentümer des hauses und seine gebäudeversicherung. die kommt auch für indirekte schäden durch so einen rohrbruch auf.
Aber nicht für loses Inventar. Das kann jeder Mieter selbst versichern.
wenn du eine gebäudeversicherung hast, dann ja
Das ist ein Fall für eine Hausratversicherung.
Ich bin nicht versichert... was nun?
Zum Verursacher, oder Vermieter, da springt dann wohl die Haftpflichtversicherung.
eine Hausratversicherung habe ich leider nicht. Gibt es noch andere Alternativen um meinen Schaden zu ersetzten?