Rnv Kontrolleur geschlagen und abgehauen.. welche Folgen :(?
Abend
Zu aller erst... BITTE nimmt das hier ernst. ich bin 16, und vor ungefähr 2 Stunden ist was schlimmes passiert. Ich war in der Bahn, als ein Kontrolleur kam und mein Ticket sehen wollte. Da ich mein Maxx Ticket nicht dabei hatte, sagte ich, dass ich jetzt aussteigen müsse. Wir stiegen dan auch aus und er packte mich soforr fest (wirklich fest) an meinem rechten Oberarm.... Nun, ich sagte ihm er solle damit sofort aufhören und er sagte, dass er mein Handy und Ausweis als ,, Pfand,, wolle, fals ich abhauen würde. Ich gab ihn dan auch mein Handy und Ausweis und er lies mich los. Ich sagte ihm dan, dass er juristisch im Unrecht gerade ist, da mein Vater Anwalt ist und ich sowas weis. Er sagte dan, woher ich es wisse und ich antwortete von meinem Vater. Er fing dan an zufragen, wie mein Vater doch hieß und ich antwortete voller Stolz ,,Dr. Professor Yasar,,. Daraufhin, beleidigte er meinen Vater indem er sagte, dass er sich darauf nichts einbilden soll und es ihm ein .... angehe. Er hatte ja schließlich gefragt :) ). Dan, antwortete ich stolz mit ,,Immerhin, ist er kein armer Rnv Kontrolleur wie sie,, und er wurde richtig wütend.... er packte mich ERNEUT an der selben Stelle und nach 5-10 Sekunden reichte es mir jetzt und ich schla..gte ihn einmal ins Gesicht, sodass er los lies und ich vor ihm wegrannte. Er verfolgte mich zum Glück nur ne kurze Zeit lang. Er war eher von der dickeren Sorte :).
Nun, wie sieht es mit den Konsequenzen aus, da ich noch echt viel Schis habe, dass das rauskommen könnte wegen Körperverletzung und Flucht :(. Was meint ihr ?
Lg
5 Antworten
Okay mal zum ersten diese Frage ist auf den ersten Blick nicht KLAR zu beantworten so wie es manche Vorredner getan haben. Man sollte hier mal sehen für mich war das offenbar mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Da du ja offenbar nicht den Eindruck erweckt hast das du wegrennen willst da du ja mit ihm Die Bahn verlassen hast und nicht sofort beim öffnen der Tür losgerannt bist. Des weiteren darf er dich meines wissens nicht so Grob festhalten da bin ich mir aber unsicher! Dein Handy kassieren darf er sowieso schonmal gleich überhaupt nicht das darf die Polizei ohne begründeten verdacht auch nicht. Dann den Ausweis verlangen ist immer so ne Sache, er DARF ihn von dir Verlangen du bist aber nicht verpflichtet ihm diesen auszuhändigen, selbst einem Polizisten kannst du dies verweigern, dieser hat dann aber widerum das Recht dich (wenn es sein muss mit Handschellen) auf die Wache mitzunehmen um dort deine Identität festzustellen. Dann das du ihn beleidigt hast ist natürlich weniger cool, allerdings hat er dies auch getan und damit sollte er eig vor einer Anzeige Kuschen da er selbst auch wegen Beleidigung dran gekriegt werden könnte also das wäre unverhältnismäßig. Dann sollte man jetzt sehen dich aus Wut zu packen ist sowieso schonmal scheise, hierbei ist entscheidend WIE er dich gepackt hat. Wenn es sogar zu Blauen Flecken gekommen ist kannst ihn Anzeigen. Das WIE ist halt entscheidend und kann über das Videomaterial eingeschätzt werden vom Richter (oder Staatsanwalt wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde). Das du zugeschlagen hast, ist eben hier entscheidend wie er gepackt hat, kann halt unter Umständen als Notwehr bezeichnet werden. Das du weggelaufen bist hat auf das Verfahren keinerlei Einfluss da es Strafrechtlich nur die UNFALLflucht gibt und die ist hier nicht gegeben. Man könne dies begründen damit das du aus Angst vor ihm weg gerannt bist. Um das aber wirklich Realistisch beurteilen zu können muss man aber das Video sehen. Alle Aussagen treffe ich jedoch ohne Gewähr. Entscheiden wird es am zum glück nicht der RNV fritze ;D
Die Körperverletzung, die du tatbestandlich erfüllt hast, könnte durch Notwehr gerechtfertigt sein. Das Festhalten des Kontrolleurs war selbst rechtswidrig, da du ihm deinen Ausweis bereits ausgehändigt hast und er alle Feststellungen treffen konnte. Möglicherweise hättest du aber erst versuchen müssen, dich loszureißen, da du die Situation durch deine Beleidigung selbst verschuldet hast.
Na ja, wenn ich es richtig sehe, hat er ja noch Dein Handy und Dein Ausweis, sofern das Handy nicht geklaut und der Ausweis gefälscht war!
Also sollte es ja jeden Moment oder auch gerade jetzt bei euch an der Tür klingeln. Die Polizei wird Dich dann wohl zunächst mitnehmen und verhören.
Du must nichts sagen, Du kannst und darfst die Aussage als Beschuldigter verweigern. Das darf und wird nicht negativ bewertet und hat keinen Einfluß auf die Verhandlung. Die wird es geben. Aber, wenn es leicht beweisbar ist, dass Du das warst, kann natürlich ein Geständnis einen positiven Einfluß auf die Strafe haben!
Aber das müsste Dir ja auch alles Dein Vater, der Anwalt, erklären können.
Je nach Schwere der Körperverletzung wirst Du Sozialarbeit machen dürfen oder wenn die Verletzung besonders schwer ausgefallen ist, kann auch Jugendarrest rauskommen.
Sag es deinem Vater (also nicht nur weil er Anwalt ist sondern ja auch dein Vater) der sollte dann auf jeden Fall mal bei den zuständigen Chefs für die ?Rnv? Anfragen wer das denn gewesen sei dass er dicht festgehalten dich und deine family beleidigt hat und deine Sachen einkassiert hat. Wenn du es überhaupt ernst meinst. Und hat er dein Handy immer noch weil du musst zugeben ganz glaub würdig klingt die Geschichte nicht wird schwer das irgendjemanden glaubhaft zu machen aber die Bahngleise sind ja videoüberwacht.
Da kann einiges auf dich zukommen.
Einmal die versuchte Erschleichung eines Vermögensvorteil § 225 StGB. Fahren ohne gültiges Ticket berechtigt den Kontrolleur dich entsprechend § 127 StPO festzunehmen. Ein Festhalten am Oberarm ist dabei durchaus erlaubt.
Dann dein Schlagen, das ist eine Körperverletzung und eine tätliche Beleidigung. Hier wird neben der strafrechtlichen Bewertung ein Täter-Opfer- Ausgleich notwendig werden. Sollte der Anwalt des Gegenseite dir den Vorschlag unterbreiten für diesen Fall etwa 800 bis 1000 Euro zu zahlen, dann würde ich anraten hier sofort darauf einzugehen.
Übrigens der Titel Professor ist eine Berufsbezeichnung und kein Namensbestandteil wie der Doktortitel. Man sagt daher, sofern man den Beruf erwähnen möchte z.B. Herr Studienrat Dr. Müller und nicht Dr. Studienrat Müller.