Risse in der Wand und soweiter?

4 Antworten

Frag doch einfach mal beim Vermieter nach und schildere die Putzschäden. Der Vermieter hat keinen Röntgenblick und wusste sicher nicht, dass der Putz unter der Tapete schadhaft ist. Vielleicht schickt er ja unbürokratisch einen Gipser/Maler, der die Schäden behebt. Besser den friedlichen Weg gehen, als gleich am Anfang mit dem Anwalt drohen.

Kommt natürlich auch auf das Ausmaß an. Kleinere Risse und Ausbrüche des Putzes sind in einem Altbau völlig normal. Man kann sie schon in Schönheitsreparatur einordnen, die vom Mieter gemacht werden sollte. Nur wenn wirklich die halbe Wand abbröckelt, sollte der Vermieter tätig werden.

Wenn der Putz runter fällt, muß neu verputzt werden - vermieter ansprechen.

Das es nicht gut ist alte tapeten einfach zu überstreichen, sollte man eigentlich wissen. Die macht man runter, klebt rauhfaser und streicht die dann.

Es ist richtig, dass alte Tapete immer runter sollte. Aber es gibt nicht nur diese langweilige Raufaser, sondern sooo viele andere schöne Gestaltungsmöglichkeiten.

@Spiff123

Klar, da gibts unendlich viele Möglichkeiten.

Die sind dafür zuständig das sie dir den Wohnraum unbeschädigt übergeben.

Lg

Ich weiß leider nicht wie ich die Bilder reinstellen kann, damit man es sieht ( ich meine damit das an 2 ecken von oben bis unten ein Riss geht und am Ende der Wand komplette Löcher. Die würden von der Tapete versteckt.

@Bfinki

Du brauchst kein Bild reinstellen, das hört sich schon an sich schlimm an. Wenn etwas nicht im Übergabe Protkoll angegeben wurde, machen die gerne Stress. Dann sagen sie so etwas wie, ja sie haben doch die Wohnung bei der Übergabe sich angeschaut. Aber selbst wenn, sind die zuständig das Problem zu beheben, wenn nicht dann kannst du die Miete mindern bis das Problem behoben wurde oder die geben dir eine neue Wohnung. Und noch was, wer schaut schon bei der Übergabe hinter der Tapete? Ruf mal bei den an, du hast das Recht auf deiner Seite

Lg


Nach Meinung der Vermieter war die Wohnung bei Herausgabe an die Mieter zwar unrenoviert aber unbeschädigt.

@Gerhart

Das kann er doch garnicht beurteilen wenn noch die Tapete drauf war. Und genau das würde ich ihm auch sagen.

Baujahr 1950 -1980 > wir leben doch nicht in der Türkei, korrigiere mal deine Zeitangaben, obwohl das mit dem Problem nichts zu tun hat.

In der strittigen Wohnung ist ein Zimmer durch verdeckte Putzschäden unbewohnbar. Die schriftliche Mitteilung an den Vermieter über diesen Schaden berechtigt zur angemessenen Mietminderung. Benutze die Post mit einem Einwurfeinschreiben, Unter Fristsetzung ist der Vermieter aufzufordern, die Schäden zu beseitigen. Erfolgt die Reparatur nicht fristgemäß, wäre eine Ersatzvornahme einzuleiten. Dazu gelten besondere Maßnahmen.