Riss im Putz an der Fassade am Balkon, Reparatur selbst oder Eigentümergemeinschaft?

3 Antworten

Innenseite des Balkons: Wohnungsinhaber (nur etwas spachteln mit Moltofill für außen u. überpinseln). Außenseite des Balkons: Eigentümergemeinschaft.

Zuerst mal die Frage, ob der Riss innen oder außen am Balkon ist. Was steht in der Teilungserklärung? Dann sollte schon alles geklärt sein. Möglich sind nämlich beide Varianten, jedoch sollte der Verwalter eigentlich den Inhalt der Teilungserklärung kennen.

Der Riss befindet sich auf Augenhöhe an der innenseite des Balkons, also somit von aussen sichtbar. Somit wäre es doch ein gemeinschafts Problem. Imerhin darf ich doch auch nicht den Raum bzw. Balkon streichen wie ich will. Oder seh ich das falsch ?