Risikolebensversicherung und Pflichtteil Erbe

7 Antworten

Die Frage hat nichts mit einen Pflichtteil zu tun. Einen Pflichtteil gibt es nur wenn sie per Testament enterbt wurden. Ansonsten sind sie ja Erbe.

Kann ich nun die Auszahlung meines Pflichttekls, also ein Viertel der Immobilie verlangen?

Jain. Sie haben einen Teil an der Erbengemeischaft, das ist ein Miteigentum und kein Auszahlungsrecht. Das Miteigentum kann natürlich übertragen werden, oder sie können die Teilungsversteigerung beantragen. Wenn die Frau eine Übertragung an sich will, ist es Verhandlungssache, zu welchen Preis das passiert.

Die Restschulden hat die neue Frau mit der Risikolebensversicherung abgezahlt, schon vor Jahren, was sie verschwiegen hat.

Das ist Glück für Sie. Ausgleichsfoderungen aus der Schuldentilung verjähren nämlich nach 3 Jahren beginnende mit den Ende des Jahres in den der Anspruch entstanden ist. 

Schwierige Situation, kann natürlich auch sein, dass das ganze dann aufgerechnet wird. ( wie hoch die Schuld noch zum Zeitpunkt des Ablebens war und der Wert des Hauses )  Nur ob dann noch was übrig bleibt ? Keine Ahnung. Das ist denk ich wirklich ein sehr spezieller Fall. 

Viel Glück 

Wenn die neue Partnerin begünstigte gewesen ist dann nicht.

Wenn die Risiko LV als Kredit -Absicherungen gedacht gewesen ist dann ja.

ohne Vertrag kann keiner mehr schreiben

LG

Ich kann nur vermuten, weil es bei so ähnlich war.

Aber ich glaube, dass die Versicherung abgeschlossen wird, um im Todesfall eben keine Schulden zu hinterlassen. Das ist ihr Zweck.

Bei mir war es so. Aber 100% kannst du meine Antwort nicht zählen.

Kleine Ergänzung: das Ganze läuft schon seit Jahren, ich habe mich natürlich sofort nach dem Tod gekümmert. Testament gibt es nicht, da plötzlicher Tod