Riesterrente beitragsfrei stellen, kostet das etwas?
Hallo, ich möchte meine Riesterrente beitragsfrei stellen weil ich mich für die Rente anderweitig vorsorgen will. Mein Arbeitgeber hat mit der Nürnberger Versicherung einen Vertrag (Pensionskasse) wo er auch noch einen Teil einzahlt.Bei der Riesterrente zahle ich eh nur eine kleinen Beitrag.Arbeitet das Geld dann weiter für mich wenn es ruht oder gehen da immernoch irgendwelche Provisionen ab? Es ist zwar kein Riesenbetrag aber Kleinvieh macht auch Mist;O) Reisterrente wäre laut einen guten Freund von mir nur interesant für mich bei meiner geplanten Eigentumswohnung die ich im Auge habe.Stimmt das und welche Vorteile hat man dadurch?
4 Antworten
Eine Beitragsfreistellung verursacht keine weiteren größeren Kosten. Lediglich Verwaltungskosten fallen an, da der Vertrag ja an sich besteht, auch wenn er beitragsfrei ist. Eine Beitragsfreistellung ist ratsamer als eine Kündigung, da du durch die Kündigung nur einen "sehr geringen" Betrag wieder ausgezahlt bekommst.
Die Frage zur Altersvorsorge - und Riester-Rente - und der Arbeitgeber zahlt dieses oder jenes ist nicht so wichtig wie die Frage zur "Absicherung der Arbeitskraft"
Wenn die "Berufsunfähigkeitsversicherung" ordentlich ist dann sollte man sich im Gedanken um die Altersvorsorge machen.
Riester-Rente kann unter den normalen Umständen Beitragsfrei gestellt werden.
Weil es aber verschiedene Anbieter gibt sollte eine Anfrage an das Versicherungsunternehmen gestellt werden wie hoch die eventuellen Kosten wären.
Die Beitragsfreistellung kostet Dich den Verlust der Zulagen und eventuellen Steuervorteile. Der Neuabschluss der Pensionskasse kostet auf jeden Fall. Weiterhin muss die Rente aus der Pensionskasse nicht nur voll versteuert werden, sondern auch noch Krankenversicherungsbeiträge davon bezahlt werden.
Tipp :
Lass Dir doch von einem unabhängigen Versicherungsmakler eine genaue Bedarfsanalyse erstellen.
Die Beitragsfreistellung des Riestervertrages kostet Dich u.U. die staatlichen Zulagen und den Steuerfreibetrag.
Suzisorglos hat hier Recht. Die gesamten staatlichen Zulagen werden automatisch bei Kündigung einbehalten und an den Träger (Staat) zurückgeführt. Die Zulagen sind für die Verrentung gedacht und werden auch NUR DANN (Vertrag muss bis zur Verrentung bestehen bleiben) als Rente ausgezahlt.
Woher hast Du dieses Wissen?