Riester-Vertrag auszahlen lassen?

4 Antworten

Wenn ein Riestervertrag gekündigt wird, ist das eine sogenannte schädliche Verwendung. Zulagen und Steuerermäßigungen die du erhalten hast, müssten dann aus dem Vertrag zurückgezahlt werden. Da du diese da ja nicht erhalten hast, ist das kein Problem. Du kannst die dein eingezahltes Guthaben nebst Zinsen auszahlen lassen. Das einzige was evtl einbehalten wird sibd Gebühren von dem Anbieter des Vertrages.
Eine Kapitalübertragung ist auch möglich. Da wird der gesamte Vertrag auf einen der anderen beiden Verträge übertragen. Der alte Anbieter gibt alles ab und der neue Anbieter übernimmt alle Rechte und Pflichten. Das Guthaben wird dann auch in den neuen Vertrag übergeben.
Ob da Kosten anfallen müsstest du mit den Anbietern klären und dann selbst entscheiden, was sich für dich mehr rentiert.

Hallo Ottilie10071974,

ich kann verstehen, warum du überlegst deinen dritten Riester-Vertrag aufzulösen.

Anspruch auf die Zulagen und steuerlichen Vorteile haben alle unmittelbar zulageberechtigten Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer gleichgestellten Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zu deiner Eigenleistung kannst du dann die Zulagen bestehend aus Grundzulage und ggf. Kinderzulage erhalten, wenn du 4,0% deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in deine Riester-Rente einzahlst.

Allerdings können für die Zulagen nur 2 Riester-Verträge pro Person berücksichtigt werden. Unabhängig davon, bei welcher Versicherungsgesellschaft diese Verträge laufen.

Da gerade zu Beginn einer Riester-Rente einmalig Kosten für den Abschluss entstehen, sowie laufende Verwaltungskosten, kann besonders dann, wenn dein Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat die Summe der eingezahlten Beiträge höher sein, als dein aktueller Vertragsstand. Daher kann die Kündigung einer Riester-Rente unabhängig von den Zulagen mit einem finanziellen Nachteil für dich verbunden sein.

Deine Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, für zertifizierte Altersvorsorgeverträge wie der Riester-Rente einen detaillierten Kostenausweis in der Bescheinigung § 92 EStG zur Verfügung zu stellen. Dieser Kostenausweis wird normalerweise zum Jahresbeginn für das vorangegangene Jahr mit deiner Riester-Zulageninformation versendet. Aus dieser Bescheinigung sind die Summe deiner eingezahlten Beiträge und dein aktueller Vertragsstand für dich ersichtlich. Aus dieser Bescheinigung kannst du vor einer Kündigung sehen, welchen Nachteil diese für dich hat.

Alternativ zu Kündigung hast du die Möglichkeit, deinen dritten Riester-Vertrag im Rahmen eines Anbieterwechsels auf einen deiner anderen beiden Riester-Verträge übertragen.

Bei einem Anbieterwechsel wird das Kapital von dem einen  Versicherungsunternehmen auf die Riester-Rente des anderen Unternehmens übertragen. Häufig ist auch ein interner Anbieterwechsel innerhalb eines Unternehmens möglich.

Nach dem Anbieterwechsel erhöht das übertragene Kapital dann deine garantierte Leistung zum Rentenbeginn. Du solltest dich vorab auf jeden Fall bei deinen Versicherungsgesellschaften über die ggf. anfallenden Kosten für den Anbieterwechsel erkundigen.

Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter.

Viele Grüße
Angie vom Allianz Hilft Team

Ich habe drei (!) Riester-Verträge

wtf...

Kann ich mir das Guthaben auszahlen lassen?

Ja, mit den dazugehörigen Konsequenzen. RKW wird geringer als die eingezahlten Beiträge sein, Erträge sind nachzuversteuern.

Ich würde prüfen ob es nicht Sinn macht die zwei schlechteren Verträge auf den besten zu übertragen. Auf diese Weise bleiben dir Zulagen und Erträge erhalten.

Frag doch mal einen Maklerkollegen in deiner Nähe oder schick mir die kompletten Vertragswerke aller drei mal rüber, dann schau ich nächste Woche drüber.

Steht doch sicher genau in Vertrag, ob und wann das möglich ist.