Riester Rente gekündigt...wegen Steuererklärung nachzahlen?

2 Antworten

Hallo Nummervier444,

Du hast eine Versicherung nach dem Alterseinkünftegesetz mit staatlicher Förderung abgeschlossen. In diesen Vertrag fließen neben deinen eigenen Beiträgen staatlich Zulagen. Möglicherweise hast du zusätzliche Steuerermäßigungen erhalten.

Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für die Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich um eine schädlich Verwendung. Deshalb müssen Versicherungsunternehmen die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Da die in deinem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind. Die Rückzahlung übernimmt erfahrungsgemäß deine Versicherung, Sie zieht diesen Betrag direkt von der Kündigung- Leistung ab und zahlt dir den restlichen Betrag aus.

Du bekommst eine Bescheinigung, aus der genau hervorgeht wie sich deine Leistung zusammen setzt und welcher Betrag aufgrund von Steuerermäßigungen zurückgefordert wird.

Fazit: Ja, du musst die Steuervorteile wieder zurück zahlen, aber erfahrungsgemäß musst du dich nicht selbst um die Überweisung kümmern.

Viele Grüße,

Christina vom Allianz Hilft Team.

Steuerlich anerkannte Zahlbeiträge werden nicht nachversteuert. Aber bei Riester ist es ja so, dass sich in der Ansparphase gezahlte Beiträge steuerlich günstig auswirken können und man je nach persönlicher Situation neben der Personenzulage noch bestimmte Prämien (Kinderzulage/n) erhält. Dafür werden später in der Leistungsphase die Leistungen versteuert. Bei Kündigung und Rückzahlung in einer Summe dürfte sich daher diese Summe steuerlich unvorteilhaft auswirken. Ich hätte so eine Versicherung ggfls. storniert. Dann erfolgt die spätere Leistung in monatlichen Raten und wird nicht auf einen Schlag versteuert. Allerdings gibt es auch nicht sofort das Geld.