Riester Rente bei der Arbeitsagentur nicht angegeben, welche Konsequenzen erwarten mich?

7 Antworten

die riester rente ist in ihrer beitragsphase hartz-4 geschützt. Im moment der kündigung wird sie dem vermögen hinzugerechnet. die kündigung war also eine ganz schlechte idee. wenn es finanziell so eng ist, sollte man den vertrag beitragsfrei stellen oder wenn möglich mit 5€ monatlich irgendwie fortführen, denn dann hat man auch als hartz-4 empfänger anspruch auf die vollen zulagen. Entweder hat dich dein berater also darüber nicht richtig informiert oder du hast nicht zugehört.

Ich glaube da hätte sich jemand viel Ärger erspart ,wenn er die Riester Rente weitergeführt hätte (Insolvenz / Hartz 4 gesichert) und die RV beitragsfrei und /oder auf einen anderen Versicherungsnehmer z.Zt. übertragen lassen...HG DerMakler

Die Auflösung deines Riestervertrages und das daraus resultierende Guthaben hättest du an die ARGE melden müssen. Da diese Meldung - absichtlich bzw. unabsichtlich - nicht von dir geamcht wurde, ist es nun an der ARGE den Fall zu überprüfen. Der Betrag der dir zugeflossen ist, ist im Verhältnis gesehen sehr gering, liegt sogar unter der Grenze, was du als Hartz 4 Empfänger zusätzlich verdienen könntest.

Trotzdem wird der Sachbearbeiter diesen "Sozialbetrug" prüfen müssen. Im schlimmsten Fall musst du mit einer Kürzung deiner Regelsätze rechnen, wenn man dir den Vorsatz nachweisen kann. Aber du solltest dir auch jedenfall einen Termin bei deinem Sachbearbeiter machen und ihm die Situation erklären, denn schließlich willst du ja auch gleich die Nachweise mit einreichen. Teile dann auch gleich deinen anderen Bezug mit. Ein offenes Wort ist immer gut und zeigt, dass du einsichtig bist.

Bist du bisher nicht negariv in Erscheinung getreten, wird man es nämlich bei einer Verwahrnung belassen, andernfalls könnten, wie bei einem Bekannten Fall, eine Geldbuße von 400 € auf dich zu kommen. Allerdings "vergaß" derjenige der ARGE mitzuteilen, dass er einen 400 € Job angenommen hat.

Kuschelmaus87 
Fragesteller
 15.02.2011, 19:22

Das hört sich nicht gut an für mich. Ich habe mich schonmal wegen Betrug selber gemeldet, die Sache ging vor Gericht. Ich bin in eine andere Stadt gezogen, erst am 01.08.2010. Hat dann die Agentur hier oder der anderen Stadt zu entscheiden welche Strafe auf mich zukommen wird? Kann sowas auch zur Anzeige gebracht werden?

letiki05  15.02.2011, 20:11

Der Freibetrag wird nur gewährt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit, in diesem Fall nicht. Hier gibt es nur die 30-Euro-Pauschale.

FALSCH! Die Freibetragsgrenze (als "zuverdienst") liegt bei 100 €. ABER! In Deinem Fall hast Du es verschwiegen, beabsichtigt oder unbeabsichtigt - spielt keine Rolle. Du wirst, weil Du den "Zufluss" nicht gemeldet hast, mit einer Sanktion in Höhe von 30 % belegt. Dazu kommt eine Anzeige bei der Polizei und letztendlich bei Staatsanwaltschaft. Die wird die "Schwere" des Falles prüfen. Wenn Du Glück hast, kommst Du glimpflich davon. Das heißt, Staatsanwaltschaft läßt Anklage fallen oder gegen eine geringe Strafgebühr (50 €) aussetzen. Allerdings darfst Du noch zusätzlich mit einer Geldstrafe vom Amt + Rückzahlung der staatlichen Hilfe ans Finanzamt rechnen. Unterm Strich hast Du Dir selbst enorm geschadet. Übrigens: musstest Du das Geld auszahlen lassen? Warum hast Du keine Ruhestellung beantragt? Dann wäre das Geld bis zu Deiner Rente liegen geblieben. Aber so, tut mir leid Dir keine andere Antwort geben zu können.

Im Monat des Zugangs war das angabepflichtiges Einkommen. Im Prinzip hast du das Geld jetzt verschenkt. Es wird dir bei den nächsten Zahlungen verrechnet. Du kannst dich auf Irrtum berufen, so dass du vielleicht keine zusätzliche Strafe bekommst.