Richtige Formulierung für Verlängerung des Mietvertrags?
Hey Leute, folgendes: Mein Mietvertrag endet zum 31.10.2016 und ich möchte gerne in meiner Wohnung bleiben.
Der Grund für die Befristung war, dass meine Vermieterin nicht wusste, ob sie für ihre Nichte evtl fürs Studium die Wohnung braucht. Meine Frage ist nun, soll ich warten, bis sie etwas schreibt oder soll ich jetzt ein Schreiben aufsetzen und wenn ja, wie soll es aussehen? Sollte sie nichts schreiben, muss ich dann zwingend sofort raus oder verlängert sich das Verhältnis dann? Helft mir mal bitte, ich hab davon keine Ahnung :) Danke!
6 Antworten
Steht der Grund der Befristung im Mietvertrag?
Wenn Nein, dann hast Du einen unbefristeten Mietvertrag.
§ 575 Abs. 2 BGB: "Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen."
Wurde der Befristungsgrund denn auch im Mietvertrag so festgehalten?
Ich würde sie mal anrufen und nachfragen, ob sie die Wohnung braucht oder nicht, da du ja nicht so viel Zeit hast, um eine neue Wohnung zu suchen, falls du wirklich raus musst.
Hallo,
nach Paragraph 545 BGB kannst du in der Wohnung verbleiben, der MV verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Vermieter nicht den im MV angegebenen Grund für die Befristung geltend macht.
Nach Paragraph 575 BGB steht dir ausserdem das Recht zu, dass der Vermieter dir anzeigen muss, ob der Befristungsgrund noch weiterhin besteht. Sollte er diese Angabe zu spät machen, verlängert sich der Ablauf der Mietzeit um den entsprechenden Verzug.
Gruß
Sie, die Vermieterin, muß nicht schreiben. Du kannst fragen ob der Grund für die Befristung noch besteht.
Du musst die Vermieterin fragen und sie ist verpflichtet die Auskunft zu geben, macht sie es nicht oder zu spät, verlängert sich die Frist zum Ausziehen aus der Wohnung.
Und nein du musst nicht zwangsweise raus, gibt es keine Kommunikation, kannst einfach in der Wohnung bleiben.
Sollte Sie sich weiterhin nicht melden, gilt der bisherige Mietvertrag auf unbestimmte Zeit.
Du hast das Recht nachzufragen ob der Grund für die Befristung noch besteht.
Was genau steht denn als Grund für die Befristung im Mietvertrag?
"Ich weiß nicht ob meine Nichte eventuell die Wohnung braucht"
ist schon recht schwammig. Aus meiner Sicht unwirksam.
Entweder besteht bei Vertragsabschluß ein Befristungsgrund oder nicht.
also müsste sie jetzt theoretisch noch mal schreiben, dass der grund bestehen bleibt oder muss ich zwangsweise raus, wenn gar nichts passiert?