Richtige Formulierung einer Stellungnahme bei einer Abmahnung in der Ausbildung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lautet denn die die Abmahnung wirklich nur so pauschal, dass du "des öfteren zu spät zum Unterricht erschienen" bist?

Dann ist sie eh wirkungslos, denn eine Abmahnung muss den Sachverhalt genau mit Ort und Datum beschreiben. Wenn dem so ist, lass es einfach wie es ist. Eine solche Abmahnung kann nicht wirksam als Grund für eine spätere Kündigung verwendet werden.

Wenn du nicht wirklich irgendwelche Argumente gegen die Vorwürfe schreiben kannst, dann spar dir eine Stellungnahme. Eine Entschuldigung kannst du auch mündlich vorbringen. Wenn du sie schriftlich formulierst, legst du ja quasi ein Gestandnis ab. Falls die Abmahnung in irgend einer Form unvollständig ist, dann würdest du diesen Mangel mit deiner Stellungnahme ja beseitigen und dir selbst schaden.

Es ist schon mit Datum und der genauen Uhrzeit, also Fehlzeit, beschrieben. Ich werde die Sache jetzt einfach so lassen denn eine Entschuldigung an sich ändert die Tatsache ja auch nicht.

Danke für deine Mühe :)

Du sagst selbst, dass die Abmahnung berechtigt ist. Dann ist eine Stellungnahme o. ä. eigentlich überflüssig. Ändere dein Verhalten, und fertig. Das ist besser als irgendwelche Versprechungen.

Also ist eine Stellungnahme überflüssig wenn die Abmahnung berechtigt ist? Das habe ich nämlich nicht so ganz verstanden, ob ich überhaupt was dazu sagen soll oder nicht aber dann hat sich das ja erledigt. Danke dir:)

@sellyminelli

Also ist eine Stellungnahme überflüssig wenn die Abmahnung berechtigt ist?

Ja. Außerdem ist das unnötige Arbeit für alle Beteiligten. Wenn du trotzdem etwas schreiben möchtest, kannst du das selbstverständlich tun.