Richtgeschwindigkeit Autobahn - Teilschuld?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist so. Hat man einen Unfall wenn man deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt bekommt man automatisch eine Teilschuld, höchstens man kann nachweisen dass dieser Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert wäre.

Es ist also nicht verboten, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Ich bin auch gern mal mit der Geschwindigkeit unterwegs, dann muss man halt das Verkehrsgeschehen weitaus intensiver betrachten. Wenn dann 2Km vor Einem ein Auto auf der rechten Spur fährt und weitere 200m vor dem ein LKW (bei 3-Spurigen Autobahnen muss man dann schauen ob vor dem LKW noch ein LKW ist) muss man runterbremsen weil man damit rechnen muss dass der rausziehen wird.

So ist es ja auch mit der Promillegrenze bezüglich Alkohol. Alle reden von 5 (früher 8), das gild aber nur wenn man in eine Routinekontrolle gerät. Bei auffälligem Verhalten gild 3 und auffälliges Verhalten kann nicht anhalten an einem Stopschild (an dem nie Jemand anhält) sein.

du musst in dein fahren auch die aktuelle situationb, also auch das verhalten anderer verkehrsteilnehmer mit einbeziehen. wenn andere fahrer mit auf der straße sind ist damit zu rechnen, dass sie auch mal unaufmerksam sind. und nur weil eine geschwindigkeit erlaubt ist heißt es nicht, dass man sie auch fahren kann (z.b. bei dichtem nebel bekommst du auch ne teilschuld, wenn du zu schnell bist um auf sachen außerhalb deiner sichtweite zu reagieren. Wenn du zu schnell fährst um auf die Fehler anderer Fahrer reagieren zu können ist es das gleiche... und um das gaze einfacher regeln zu können ist auf Autobahnen als Richtgeschwindigkeit 130 angegeben. Wer deutlich schneller fährt nimmt das Risiko in kauf, nicht mehr auf den langsameren Verkehr reagieren zu können)

Hallo

Gaaaaanz einfach !! Man darf nur so schnell fahren , das man sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat und weder sich noch andere gefährdet , richtgeschwindigkeit , ist wie alles in Deutschland wieder so ein Gummiparagraph , um haftungsausschluss seitens des Staates zu gewährleisten wenn es auf offener Strecke kracht .genau 0,5 Promillegrenze ,, kracht es hast du automatisch mit Schuld , auch wenn du schuldfrei bist ! Warum also nicht 0,0 und zwar für alle Verkehrsteilnehmer ?? Und Radler dürfen bis 1,199999 haben um straffrei zu bleiben ??!! Was soll das ??

Ich ärgere mich ja auch über die mit 100km/h auf die linke Spur rausziehenden Fahrer. Aber es geht nun mal einfach um den Passus der "der Verkehrssituation angepassten Geschwindigkeit". Na, und wenn nun eine Dumpfbacke links rauszieht, ist das eben die aktuelle Verkehrssituation die vorliegt, und dann hast Du anders zu reagieren, als dieser Dumpfbacke hinten 'reinzubrettern. Kriegst Du das nicht gebacken, dann liegt eben eine Teilschuld vor.

als teilnehmer im straßenverkehr muß man immer mit der dummheit anderer rechnen, erst recht in diesem tempobereich. demzufolge war die teilschuld gegeben, da der unfall bei entsprechender geschwindigkeit hätte vermieden werden können. wäre die bahn frei gewesen, wäre nix passiert und die geschwindigkeit unerheblich.

Nunja91 
Fragesteller
 16.04.2014, 01:53

Ich rede ja davon wenn eine Bahn frei ist und jemand aus dem Nichts auf die freie Bahn zieht.

machhehniker  16.04.2014, 07:52
@Nunja91

Tunnelblick? Wenn Du Jemand aus dem Nichts auf die freie Bahn ziehen siehst solltest Du schnelles Autofahren unterlassen, dann nähmlich würdest Du nicht die Voraussetzungen erfüllen um schnell fahren und auf die Sicherheit achten zu können.

casala  16.04.2014, 10:39
@Nunja91

EINE fahrspur frei genügt nicht !!!

deine geschwindigkeit wird im rückspiegel unterschätzt und sowas führt dann eben zu einem crash damit muß man natürlich in einer gemeinschaft rechnen.

JollySwgm  16.04.2014, 06:00

Aus dem nichts wird der nicht kommen!

Du darfst nur so schnell fahren, das du die Straße vor dir gut im Blick hast. Und dann siehst du ja ob da jemand vor dir ist.