Richtet man Einschreiben mit Rückschein bei Behörden an die Haus- oder die Postanschrift?

4 Antworten

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Als Anschrift kannst Du die Hausanschrift nehmen. Auch wenn auf einem Brief die Hausanschrift steht, sortiert die Post diese Briefe aus und stellt diese dann über die Postanschrift (also zum Beispiel über das Postfach) zu.

An die normale Postanschrift, also Postfach oder Adresse mit Großkundenpostleitzahl.

das ist egal, rückschein zur absicherung zählt

"P o s t a n s c h r i f t!"