Rettungswagen mit Blaulicht folgen, geblitzt worden?

20 Antworten

Zunächst einmal hoffe ich ihm gehts den Umständen entsprchend gut.

Ich denke du solltest es gar nicht direkt zu ner gerichtlichen Sache machen, da du dort vermutlich mehr Geld verlierst (selbst wenn du gewinnst) als wenn du einfach die Blitzer bezahlst.

Ich denke es schadet aber nicht ne Anwalt zu fragen wenn du zB deinen Lappen dadurch verlierst.

Generell halte ich es aber für keine gute Idee Aufgewühltheit/Aufregung als Grund für die Missachtung von Verkehrsregeln aufzuführen. Denn 1. hättest du villeicht im Krankenwagen mitfahren können oder dich fahren lassen und 2. war deine direkte Anwesehnheit im Krankenhaus nicht zwingend erforderlich weshalb deine Autofahrt nicht als notwendig angesehen werden kann. Du hättest zur Ruhe kommen und dann folgen können. Denn man muss bedenken wenn man zu schnell fährt und eben in einer erregten Stimmung ist, sich und andere schneller gefährdet.

Mir ist klar das du schnell da sein wolltest, ich hätte es wohl ähnlich gemacht, aber das genannte ist meine (nicht fachliche) Sicht der Dinge.

Ich wünsche gute Besserung und alles Gute.

Zahl die Verwarnungsgelder, alle Gedanken über andere Wege sind unsinnig.

Du hast keine Sonder- oder Wegerechte,
Dein Kind war best-möglichst versorgt, kein Richter wird Dir hier entgegen kommen.

Außerdem geht es nur um 2x 25€.

Hätte ich auch Gesagt spar dir das ganze mit Gericht.

Nein, du wirst keine entsprechende Ausnahme in der StVO finden. Außerdem geht man wegen solcher Kinkerlitzchen nicht vor Gericht. Da kommst du insgesamt unter EUR 50 weg.

Ein Nachbar von mir ist auf dem Weg zum Friedhof - seine Frau wurde beerdigt - geblitzt worden. Er hat sich da auch beschwert bzw. Aufregung etc. angeführt, was aber nichts bewirkte.
Und ich finde das auch völlig zurecht!!! - Ein emotionaler Ausnahmezustand berechtigt einen nicht Verkehrsregeln zu mißachten und somit andere und schlußendlich auch sich selbst zu gefährden ... eigentlich sollte man da sogar verantwortungsbewusst genug sein und sich in so einem Zustand gar nicht erst hinters Steuer setzen!
Ich würde es an Deiner Stelle - und viel wird es bei dieser eher geringen Geschwindigkeitsübertretung wohl nicht werden - einfach zahlen und die Sache abhaken, denn alles andere wird mit großer Wahrscheinlichkeit nur zu weiteren Kosten führen!

Was jetzt folgt ist meine Ansicht. Ich bin kein Fachmann.

Ich könnte mir vorstellen, dass Du, egal mit welcher Art von Versagen Du argumentierst, Du dann damit rechnen musst, dass man Dir Fahrlässigkeit vorwirft. Soll heißen, dass man sagt, Du hättest in Deinem Zustand nicht mehr hinters Steuer dürfen.

Wenn Du kein Versagen anführst, könnte ich mir vorstellen, dass Du Dir den Vorwurf gefallen lassen musst, rechtswidrig mit Sonderrechten gefahren zu sein (§35 StVO).

Damit kann man durchkommen. Das habe ich schon erlebt. Auf der Autobahn, Frau schwanger, Vater am Steuer und es herrscht Stau. Er rief bei der Polizei an und bat darum, die Rettungsgasse benutzen zu dürfen.

Dennoch kann sowohl das als auch das, was Du gemacht hast nach hinten losgehen. Denn woher sollen andere Autofahrer erkennen, dass dies in solch einem Fall erlaubt sein könnte.

Ich gehe aber davon aus, dass Du aufgrund des mildernden Umstands mit einem fairen, ertragbaren Urteil rechnen kannst, wenn es dazu kommen sollte.

Ich halte unsere Justiz nicht für unfehlbar, aber für gerecht (auch wenn das nicht immer richtig ist).