Retoure nach Holland

4 Antworten

In Deutschland müsste ich die Kosten nicht tragen aber wie sieht es mit einem Versand in die Niederlande aus? Ich hätte mich da vielleicht vorher informieren sollen :(

stimmt... holland ist nicht deutschland und in holland gilt nun einmal kein deutsches recht. wie das NL-verbraucherrecht ist, weiss ich nicht. da musste nen holländischen fachanwalt beauftragen

In der Regel muss man fürs Ausland das Porto für Retouren bezahlen.

Rücksendungen ins Ausland musst du selber bezahlen, leider.

Das ist mir unverständlich. Laut der aktuellen EU-Richtlinie gilt bei einem Warenwert über 40 Euro zumindest noch bis Juni 2014, dass der Versender die Rücksendekosten tragen muss. Gibt es in diesem Forum jemanden, der die genaue Auslegung des Gesetzes kennt? Vielleicht gibt es ja Ausnahmen?

Auch in Holland gilt europäisches Recht, von daher völlig unqualifizierte Antwort! Modaitalia muss die Kosten erstatten, schicks mit Hermes hin und leg die Rechnung dazu. Allerdings warne ich dich gleich vor, dass die sich ewig Zeit lassen. Meine Retoure ging am 25.11.14 ein, habe bis heute kein Geld gesehen....

Habe den Jahreswechsel im Kopf noch nicht vollzogen, merke gerade, dass der Thread ein Jahr alt ist. Würden Sie mir ihre Erfahrungen mit der Rücksendung mitteilen?

@Paeida

Im Ausland gilt europäisches Recht, das ist klar. Im europäischen Recht steht jedoch:

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Hinsendekosten müssen bei Widerruf erstattet werden

Möchten Sie das gekaufte Produkt nicht behalten und widerrufen den Kaufvertrag, ist der Händler bereits jetzt verpflichtet Ihnen die gezahlten Versandkosten zu erstatten. Hier kommt es aber lediglich zu einer Klarstellung im Gesetz, denn spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem April 2010 muss der Händler diese Kosten erstatten. Evtl. Mehrkosten, die z.B. durch die Auswahl einer Expresslieferung entstehen, muss der Händler jedoch nicht zurückzahlen.

Allerdings müssen Sie sobald die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, immer die Rücksendekosten tragen, wenn Sie der Händler über diese Rechtsfolge informiert hat.

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Das bedeutet, sollte der Verkäufer angegeben haben, dass er die Kosten für die Retoure nicht übernimmt, so muss er diese auch nicht zahlen.

Somit werden die Versandkosten geteilt, die Hinsendekosten zahlt der Verkäufer, gefällt die Ware nicht, muss dies ggf. der Kunde übernehmen.

VG :)