resturlaub in kündigung erwähnen?
mein arbeitgeber hat meine kündigung nach elternzeit akzeptiert und bestätigt.
er hat leider nicht erwähnt wie es sich mit resturlaub verhält.da ich sonst noch einige tage zwischen ende der elternzeit und dem kündigungstermin arbeiten gehen müßte.
muss ich nochmals schriftlich den urlaub erfragen?
1 Antwort

In der Regel hast du Anspruch darauf, den Urlaub zu nehmen.
"Einzig wenn eine Einarbeitung des neuen Mitarbeiters erfolgen muss, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Sie Ihren Resturlaub nicht mehr nehmen dürfen."
https://www.arbeitsrechte.de/resturlaub/
Aber eventuell musst du den Urlaub trotzdem bei deinem Arbeitgeber beantragen. Also ich würde das auf jeden Fall sicherheitshalber mit dem Chef absprechen.

Wenn du es einfach förmlich machen möchtest, würde ich einfach soetwas schreiben wie:
"Hiermit beantrage ich für den Zeitraum vom __.__.__ bis __.____ _____ [Anzahl] Urlaubstage. "
Und vielleicht noch um Bestätigung bitten.
meine schwangerschaftsvertreung wurde übernommen und ist somit eingearbeite wie formuliert man den resturlaub?