Resturlaub beim Jobwechsel von Minijob zu Vollzeit

3 Antworten

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle AN, egal ob Voll- oder Teilzeit oder Minijob.

Hast Du noch Resturlaub von 2013? Dieses Jahr hast Du Anspruch auf 3 Urlaubstage. Anspruch hat man für jeden vollen Monat den man gearbeitet hat. Bei Dir sind das im Jahr 2014 2/12 der 16 Tage. Das ergibt 2,66 Urlaubstage, die lt. BUrlG auf volle Tage, also drei, aufzurunden sind.

Hast Du den alten Job eigentlich schon gekündigt wenn Du am 1. März bei einem anderen AG anfangen möchtest? Wenn nicht, wie ist Deine Kündigungsfrist? Hast Du noch Probezeit?

Zur Probezeit und zur Kuendigungsfrist hatte sie ja geschrieben, dass sie sich noch innerhalb einer vereinbarten Probezeit befindet (ergibt sich aus dem Beginn am 9. September und ihrer Angabe "6 Monate Probezeit) und dass eine Probezeitkuendigungsfrist von 1 Woche vereinbart wurde. Passt also noch mit der Kuendigungsfrist.

Deine Berechnung ist natuerlich richtig und dafuer DH!

Urlaubsanspruch 3 Tage fuer 2013 und ebenfalls 3 Tage fuer 2014 (jeweils 2 Zwoelftel des Jahresanspruchs).

@DerCAM

@DerCAM. Habe das glatt überlesen. Danke für den Hinweis.

@Hexle2

Jetzt habe aber ich mich verrechnet. Fuer 2013 natuerlich keine 2 sondern 3 Zwoelftel (Oktober, November, Dezember) und somit keine 3 Tage sondern 4 (3,9999 aufgerundet auf 4).

@DerCAM

Urlaubsanspruch 3 Tage fuer 2013

Verrechnet, sorry! Fuer 2013 sind es 4 Urlaubstage und keine 3.

@DerCAM

Puh Puh Puh!

Also nun nochmal ganz kurz und knapp.

Ich habe also ingesamt 7 Urlaubstage??? Für 2013 4 Tage und für 2014 3 Tage! Verstehe ich das richtig?

So, und denn wäre ich nochmal sehr dankbar dafür, wenn ihr mir die Rechnung nochmal aufstellt. Ich steige mit den 2/12 usw. noch nicht genau hinter!

DANKE!!!

@Rangergirl

Wenn Du 2013 keinen Urlaub bekommen hast, stehen Dir dafür noch 4 Urlaubstage zu. Die Rechnung dazu:

Urlaubsanspruch/Jahr = 16 Tage. Diese teilst Du durch 12 (Monate) und bekommst dann 1,33333 Tage. Das ist der Urlaubsanspruch für einen voll gearbeiteten Monat. Im Jahr 2013 hast Du drei volle Monate gearbeitet. Entsprechend hast Du einen Urlaubsanspruch von 3 x 1,3333 Tage = 3,9999 Tage. Das sind im vergangenen Jahr dann 4 Tage Urlaubsanspruch.

2014 hast Du dann zwei volle Monate also 2 x 1,3333 Tage = 2,6666 Tage Urlaubsanspruch. Das Urlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage. Daher wird nach der 5 nach dem Komma auf volle Tage aufgerundet. Das ergibt die 3 Urlaubstage für dieses Jahr.

Noch Fragen?

@Hexle2

Nee, jetzt habe ich das verstanden!!!

Ich danke dir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Für jeden voll gearbeiteten Monat hast du einen Urlaubsanspruch von 1/12 des gesetzlichen Jahresurlaubs von 4 Wochen. Wenn du also zum 28.2. kündigst, hast du einen Anspruch auf 5/12 du brächtest also wahrscheinlich im Februar nicht mehr arbeiten, bzw. müsste der Urlaub in Geld abgegolten werden.

So, nun habe ich doch nochmal eine Frage zu dem aktuellen Fall:

Ich bat meinem jetzigen Arbeitgeber (wie gesagt - es handelt sich um ein 400,00 €-Job) mir diese Woche Urlaub zu geben, damit ich bei der eventl. Vollzeitstelle Probearbeiten kann.

Mein Arbeitgeber war darüber nicht erfreut und gab mir nun einen Aufhebungsvertrag zum 14.02.2014 zurück datiert. Diesen habe ich noch nicht unterschrieben!!!

Mein Urlaubsanspruch bleibt doch trotzdem? Oder gibt es bei einem Aufhebungsvertrag etwas zu beachten??

Ich danke schonmal :)