Restschuldbefreiung erteilt, trotzdem noch Nachforderungen der Gläubiger
Hallo Fachleute,
ich war in der Privatinsolvenz (2007-2013), und mir wurde 2013 die Restschuldbefreiung erteilt.
Jetzt habe ich Post von einem Gläubiger erhalten, der die "Festesetzung der bisherigen Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß $$103ff, $788 Abs. 2 ZPO" gegen mich beim Amtsgericht beantragt .
Die ursprüngliche Forderung des Gläubigers war Teil der Privatinsolvenz.
Nach meinem Verständnis sollten damit doch nun alle Forderungen und deren Nachforderungen (wie z.B. diese Prozesskosten der Gegenseite) erledigt sein - oder?
Das AG hat mir 2 Wochen Zeit für eine Antwort gelassen. was sollte ich schreiben?
Ich danke Euch für Eure kompetente Hilfe!
2 Antworten

Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, was für Kosten geltend gemacht werden und für welche Angelegenheit. Wann wurde die Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt? Im Regelfall wird diese vor der Insolvenz stattgefunden haben, da während der Insolvenz ein Vollstreckungsverbot besteht. Das hindert den Gläubiger aber nicht daran, den Anspruch geltend zu machen, denn erloschen ist er durch die Restschuldbefreiung nicht, sondern du hast durch diese lediglich eine Einrede gegen sämtliche erfassten Ansprüche, mithilfe derer du diese nicht mehr bedienen musst. Er kann also auch versuchen die Kosten festsetzen zu lassen. Es obliegt nun dir, in der Stellungnahme auf die erteilte Restschuldbefreiung aufmerksam zu machen.

Du sollst gar nichts schreiben, geh damit zum Anwalt der das dann für dich macht.

Es gibt für dich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das kann dir dann der Anwalt sagen.

Wenn Du immer noch an der Armutsgrenze lebst, dann geh zum Amtsgericht und hol Dir einen Beratungsschein - dieser deckt die Kosten für eine Erstberatung bei RA ab.
Das wäre i.d.T. das Beste, aber a) kommt meine jetzige Rechtsschutzversicherung nicht dafür auf (weil vor Vertragsabschluß entstanden), und b) kostet mich der Rechtsanwalt Geld, das ich nicht habe.