Reservisten Sold als Hauptgefreiter
Guten Tag.
Ich bin z.Zt. Reservist bei der BW und habe folgende Frage bzgl. meines Soldes. Ich bin seit Januar eingsetzt als HG d. Reserve. Bekomme aber nur meinen Wehrsold 11,71€ pro tag + verpflegungsgeld. Warum bekomme ich keine 20€ pro tag zur unterhaltsicherung? Ich habe den satz aus einer tabelle entnommen und den sollte man zusätzlich pro tag bekommen. Oder steht dieser Satz mir nicht zu? Ich bin ledig und habe keine Kinder. Und wie läuft das mit familienheimfahrten?
Vielen Dank im vorraus!
4 Antworten
Unterhaltssicherung kriegst du nicht von der Bundeswehr. Um die zu beantragen musst du zu deiner zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde. Da kriegst du das.
Familienheimfahrten stehen dir glaub ich 5 im Monat zu. Kriegst die Bahnfahrten bzw. Kilometergeld wenn du mit eigenem KFZ fährst.
Dafür einmal zum ReFü und das mit dem klären.
Als Reservist, bekommst du Wehrsold + Unterhaltsicherung, dies sollte vorher beantragt werden und vom S1 in SAP eingepflegt werden.Zusätzlich kannst du noch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben wo man sich für 19 (25€ pro Tag) oder 33 (35€ pro Tag) Tage im Jahr verpflichtet RDL abzuleisten bis zu einer max Summe von 1490€.Was die beorderung betrifft, ohne beorderung keine Beförderung - ohne Beförderung kein höherer Tagessatz.Familienheimfahrten werden nur am Wochenende gezahlt und da schauen die wie teuer die Bahn ist, selbst wenn du mit dem eigenen PKW fährst.Als Rechenbeispiel HG mit einem Kind: Wehrsold 13,71€ Unterhaltsicherung 70,61€ =84,32€ pro Tag *30 Tage RDL = 2529,60€ Netto+ 19 Tage Verpflichtung (25€*30 Tage=750€ Netto)HG mit Kind, Verpflichtungszeit 19 Tage + 30 Tage RDL Dauer = 3279,60€ Netto für den Monat
Eine Frage hätte ich noch. :) Ich wurde beordert zum 01.02.. Gibt es dafür auch einen zuschlag? Und wenn ja wie hoch ist er?
Danke für die antwort. Mitlerweile sind ja schon 1 1/2 monate rum. krieg ich das auch noch rückwirkend gezahlt? Also die Unterhaltsicherung. Muss ich damit zur Stadt oder zum Arbeitsamt um es zu beantragen?
Musst mal bei Google "Unterhaltssicherungsbehörde + deine Stadt" eingeben.
Meistens findet man die bei der Stadt bzw. beim Kreis.
Unterhaltssicherung wird glaube ich auch nachgezahlt. Kann ich allerdings nicht 100%ig sagen.
"Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich zum Zeitpunkt des festgesetzten Dienstanstrittstermins der gewöhnliche Aufenthalt ist.
Die Anträge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sollten möglichst bald nach Erhalt des Einberufungsbescheides gestellt werden. Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Wehrdienstes. "