Reparaturkosten der Heizung in der Nebenkostenabrechnung

6 Antworten

Eine Reparatur hat nichts mit Betriebsbereitschaft zu tun - denn die wird erst dann erfolgen, wenn das Gerät kaputt ist.

Laut Betriebskostenverordnung sind nur Wartungskosten auf den Mieter umlegbar - und Wartung dient der Betriebsbereitschaft und -sicherheit.

Also redet nochmal mit dem Vermieter und wenn er nicht einsichtig ist, legt Widerspruch ein.

Gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung gehören Kosten der Instandsetzung (Reparaturen) nicht zu den Betriebskosten die der Vermieter umlegen darf.

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html

Wartung darf er umlegen, aber Reparaturen hat der Vermieter zu tragen

Ich denke mal nicht! Er muss Wartung und Reparatur trennen! Reparatur ist seine Sache, Wartung kann umgelegt werden.

Nein, das darf er absolut nicht, weder in der Nebenkostenabrechnung noch sonst irgendwie, dafür zahlt Ihr Miete...