Reparatur beim Schuster war fehlerhaft - habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Ich habe einen linken Schuh zum Weiten in eine Schusterwerkstatt zur Reparatur gegeben, da enger ausfiel als der rechte. Der Schuster meinte, ich solle auch den rechten (nicht zu verändernden Schuh des Paares) dort lassen (ich dachte eventuell als Vergleich). Obwohl auf dem Auftragszettel der richtige zu weitende linke Schuh vermerkt war, ist der rechte geweitet worden. Was einem auch optisch schon hätte auffallen müssen, da beide Schuhe jetzt sehr verschieden aussehen. Das Problem ist, das in der Schuhwerkstatt mehrere Mitarbeiter mit offensichtlich unterschiedlichen Kompetenzgraden arbeiten. Das Entgegenkommen des Schusters beschränkt sich darauf, dass er mir den Preis für das Weiten (7 €) erlassen will. Andererseits ist der rechte Schuh jetzt sehr unförmig und zu groß. Auch scheint das Leder an der geweiteten Stelle rissig zu sein. Es handelt sich um ein nagelneues ungetragenes Paar Stiefel. Inwieweit müsste der Schuster eigentlich finanziell für den verursachten Schaden haften (Mängelhaftung)? Es handelt sich hierbei um einen Werkvertrag.
1 Antwort
Moin Clou77,
lass Dich nicht abweisen, der Schuster hat doch sicher ne (Betriebs)Haftpflichtversicherung, die den Schaden begleichen muss. Sollte er nicht zugänglich sein, könnteste im zu verstehen geben, mal bei der Handwerkskammer oder Schuhmacher-Innung nachzufragen, wie Du Dich verhalten solltest. Er wird verstehen!
Schau vorher mal bei google, wo die Innung ihren Sitz hat.
Grüße
Bitte, gerne.
Danke für den Tipp, wo ich mir Rat und Auskunft geben lassen kann!