Rentnerin,ohne Krankenversicherung will Rentner heiraten,bin ich dann über ihn krankenversichert?

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Hallo,

bestand zuletzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Bis wann?

Wer zahlt die eigene Rente?

Wie hoch ist die eigene Bruttorente?

Um welche Rentenart geht es?

Ist der zukünftige Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Die Antworten auf die Fragen fehlen noch!

Als Rentnerin hast du eigentlich einen eigenen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner. Dabei liegt es dann nur daran, ob du pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied bist.

Nach einer Heirat kannst du AUCH familienversichert werden. Sollten aber Beitragsrückstände bestehen, wirst du diese auf dem Weg nicht los.

Wenn die Rentnerin sich von der Krankenversicherung hat befreien lassen, dies ist bis zu drei Monate nach Rentenantragsstellung möglich, dann ist das unwiderruflich für die gesamte Rentenlaufzeit. Sollte das bei euch der Fall sein, könnte es schwierig werden, dass die Familienversicherung des Partners greift. Wichtig wäre zu wissen, wieviel Einkommen Du hast. Ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung wäre für Euch sinnvoll.

Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) ohne eigenes versicherungspflichtiges Einkommen sind bei der Krankenkasse familienversichert.

Auch verheiratete Rentner haben jeweils einen eigenen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner. Entweder zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung oder die Pflichtversicherung tritt durch die Rentenzahlung ein.

Ich war einige Jahre in den USA und habe deshalb Fehlzeiten und daher aus der rentenkrankenkasse raus

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