Rentenversicherung hat Umschulung Bewilligt, aber bin noch in meiner alten Firma angestellt, was soll ich machen ?
Guten tag zusammen,
Ich hoffe ich könnt mir helfen, es geht darum......
Das ich Arbeitsunfähig geworden bin (Berufskraftfahrer), nun von der Rentenversicherung eine Umschulung (zum Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung) Bewilligt bekommen habe (Nach langer Prüfung der OP-Berichte) ich aber noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin, der mir nach der Umschulung aber keinen platz als Fachinformatiker anbieten kann, also was soll ich machen ?
Telefonate über die bewilligung...
Versicherungsträger sagte: Ja, am besten sie sprechen mit ihrem Chef und heben den Arbeitsvertrag auf.
Rentenversicherungstyp sagte: hmm. ja das würde ich an ihrer stelle abklären!? (der hat glaube ich nach 10 minuten nicht kapiert das ich ihm die frage stellte und es bei ihm abklären wollte) :)
also was würdet ihr tun ? Kündigen? oder die Umschulung machen (die 2 Jahre geht) und sobald ich 1 Jahr krank voll habe, was noch 3 Monate sind werde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt (geht für den nach einem Jahr wohl relativ einfach.... hab ich gehört)
Ich danke euch allen schon mal für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen, euer Psycho
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
5 Antworten
Hallo psychooorc,
Sie schreiben unter anderem:
Rentenversicherung hat Umschulung Bewilligt, aber bin noch in meiner alten Firma angestellt, was soll ich machen ?
Antwort:
Auf gar keinen Fall eigenständig kündigen und sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber von sich aus schriftlich kündigen, so gehen Sie mit diesem Kündigungschreiben umgehend zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und lassen Sie sich verbindlich beraten!
Verbindlich heißt in diesem Fall ganz klar: Per schrftlichem Bescheid!
Tun Sie dies nicht und mit der Umschlung geht etwas schief, dann hängen Sie ggf. in der Luft und die verschiedenen Sozialversicherungsträger machen Ihnen dann ggf. das Leben schwer!
Leider schreiben Sie nichts über Ihr Alter/Geburtsjahrgang, denn eine Umschulung heißt ja noch lange nicht, daß Sie anschließend auch einen neuen Arbeitsplatz erhalten!
Bevor Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, keine Enstcheidung ohne Rücksprache mit Ihrer Agentur für Arbeit, weil Sie sonst Ihr ALG 1 gefährden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Du solltest die Arbeitsagentur ins Boot holen. Diese schriftlich bestätigen lassen, dass aus der Eigenkündigung keine negativen Folgen, wie z.B. eine Sperrzeit, resultieren und wenn diese Bestätigung da ist, entweder mit Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung das Arbeitsverhältnis beenden und sich voll auf die Umschulung konzentrieren.
Nein, alles nein! Nicht und Niemals kündigen! Du verlierst alle Ansprüche. Auch er darf/ kann dich nicht kündigen! Das Arbeitsverhältnis kann über Jahre ( zB krank/ Umschulung/ krank)!einfach ruhen! Es schadet weder dir noch deinem Arbeitgeber! Ich habe seit über 3 Jahren ein Arbeitsverhältnis, welches ich nicht in Anspruch nehme und vermutlich auch nie werde. Aber es ergibt einen ganz anderen Status, auch fürs Gefühl.
Das ich Anspruch verliere habe ich mir auch schon gedacht, das hat die Versicherung am Anfang schon probiert als ich grade 6 Wochen krank war und schon feststand das ich auf die Rentenversicherung warten muss wegen Umschulung, da sagten die ich solle schon mal kündigen und da dachte ich mir schon das die nur aus allem raus wollen :)
Es gibt keinen Grund zu kündigen! Lass dich bloß nicht überreden. Mein Arbeitgeber hatte auch schon mal angefragt, ob ich nicht kündigen will. Nöööö... Wer weiß ob es da nicht doch mal einen Arbeitsplatz gibt, den ich noch ausüben kann?
wenn er keinen Platz anbieten kann dann anderen AG suchen
würde die gewerkschaften fragen?
das sind die fachleute?