Rentenversicherung (Enkel-Police) meines minderjährigen Sohnes steuerlich absetzbar?

5 Antworten

Ich denke mal, die steuerliche Sache ist geklärt. Definitiv ist hier keine Absetzbarkeit gegeben, dafür eine steuerliche vorteilhaftere Behandlung in der Bezugsphase. Ich möchte gern über die Sinnhaftigkeit was sagen: Unsere Kinder werden ein großes Altersvorsorgeproblem haben. Die hier Antworten und vielleicht noch 20 Arbeitsjahre vor sich haben genau so. Wenn wir Kinder in die Welt setzen ist das "jetzt" natürlich wichtig, denn es entscheidet über die Lebensweise und Charakter unserer Kinder in der Zukunft. Wenn ich aber möchte, dass mein Kind/Enkel im Alter noch normal leben kann, muss definitiv Geld da sein. Und das nicht zu knapp. Wenn wir 2002 und 2008 sehen, sind Versicherungsprodukte nicht schlechter als Banksparpläne oder Fonds. In den genannten Jahren haben die gemeckert, die ihr Geld in Fonds, Aktien und in Island angelegt hatten, in den anderen Jahren wird über die Renditen von Versicherern gelästert. Ein Vergleich zeigt, dass die deutschen in der Masse zu doof sind zum fondssparen und in schlechten Zeiten immer kalte Füsse bekommen oder zufällig gerade das Geld brauchten. Durchschnittliche 4 - 5 % Rendite bei guten Versicherern als Grundsockel ist nicht schlecht und ich hätte mich gefreut, wenn meine Großeltern soetwas für micht gemacht hätten.

Die Police müsste ja die Mutter als Versicherungsnehmerin aufweisen, dann kann sie den Betrag auch einsetzen.

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Jedoch kann man lt. einem anderen Forum die Kfz-Haftpflichtversicherungen auch in der Steuererklärung angeben, wenn diese z. B. auf den Vater läuft (hoffe, diese Info stimmt?!?).

Hier wäre ja dann der Versicherungsnehmer auch der Vater und steuerlich absetzbar wäre der Betrag beim Kind (Bezahler lt. Kontoauszug).

Oder ist diese Denkweise falsch?

@SebastianSch86

Warum absetzen wenn tatsächlich Kind zahlt. geht nicht nach meiner Meinung

@Casi1

Wie jetzt? Sie meinen, das zweijährige Kind zahlt selber?

siehe Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung unter den Punkten 19 und 20 / 2009AnlVor241. Steuerliche Absetzbarkeit besteht hier bereits seit einigen Jahren nicht mehr. Ich würde mir hier mal überlegen ob dieser Vertrag überhaupt Sinnvoll ist. Mein Rat: Sie sollte mit ihrem Kind was unternehmen, so hat sie mehr davon.

Bleistein hat hier recht... Die Beiträge einer Kapitallebensversicherung sind schon lange nicht mehr steuerlich absetzbar. Jedoch kann man unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" nicht nur Beiträge für Rürup, sondern auch für Riester angeben.

So eine Rentenversicherung für Kinder ist doch in der Regel eine aus "Schicht 3" mit Kapitalwahlrecht. Wüsste nicht, dass die in der Ansparphase überhaupt steuerlich absetzbar wäre..

Seit 2005 kann man nur noch die Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente, Schicht 1) steuerlich geltend machen.