Rentenverfahren beim Sozialgericht droht trotz Gegengutachten zu scheitern, brauchte dringend Rat

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Hallo Ansil, tut mir leid, daß Du so große Schwierigkeiten hast die Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wenn jedoch der Gerichtsgutachter zum Ergebnis kommt, daß Du leichte Arbeiten Vollzeit machen kannst, dann klappt es nicht. Mit 42 Jahren hast Du auch keinen Schutz wegen Berufsunfähigkeitsrente, es wird nur geprüft, ob Du leichte Tätigkeiten (z. B. oder Museumskraft) ausüben kannst. Mein Rat: gib momentan Gerichtsverfahren auf, Du beziehst ja Alg II bist also krankenversichert. Dann stelle - wenn Du die 15 Jahre bei der Rente eingezahlt hast - einen Rehaantrag w/beruflicher Reha, dann prüft die RentenV, ob sie Dir eine Umschulung zahlen können, sollte das scheitern, kann die Rente später klappen. Ich wünsche Dir alles Gute.