Rentenkürzung bei Auswanderung innerhalb Europas?
Griechenland ist mein Ziel wenn ich in Rente gehe. Nun hab ich gestern erfahren, dass es Abschläge von der Rente gibt, wenn man sich in Deutschland abmeldet.
Ist das wirklich so, das die Rente gekürzt wird, wenn man sich in Deutschland abmeldet? Ich hätte dafür kein Verständnis... Aber vielleicht kann mir jemand erklären, ob das so ist und wenn ja, wieso!?
Danke für eure Antworten :-)
8 Antworten
Nein,
eine Rentenkürzung als Bestrafung gibt es da nicht. Allerdings zahlst du dann ja keine Beiträge mehr in die Rentenkasse ein. logischerweise hast du dann im Rentenfall weniger Beitragsjahre eingezahlt und bekommst logischerweise auch weniger Rente ausgezahlt.
Es erfolgt keine Rentenkürzung bei einer Wohnsitzverlegung innerhalb der EU.
Trotzdem ist Dein Vorhaben nicht durchdacht !
Der typische Auswanderer nach Griechenland geht strategisch vor, und hält seinen Wohnsitz in Deutschland. Dies aus folgenden Gründen:
- das Klima in den griechischen Wintermonaten kann hart sein. Die infrastrukturelle Versorgung bricht insbesondere auf den Dörfern oftmals zusammen. Für einen jungen Menschen ist das ein Abenteuer, aber für einen in die Jahre gekommenen Rentner eine Plage.
- Die medizinische Versorgung ist mit Deutschland nicht zu vergleichen. Sollte ein Rentner den Bedarf nach medizinischer Versorgung haben, so ist er in Deutschland besser aufgehoben.
- Geld. Ein ganz wichtiges Thema in Griechenland. Die Banken haben keine Sicherungskonzepte wie in Deutschland, und können zudem vom Staat reguliert werden. Da ist es eindeutig besser ein Konto in Deutschland zu haben, sich seinen Geldbedarf in bar mit nach Griechenland zu bringen, oder per EC-Karte in Griechenland abzuheben.
Sicher ist es kostenintensiv zwei Wohnstätten zu unterhalten, aber man kann seinen deutschen Hauptsitz auch bei Verwandten oder Freunden anmelden.
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union erhalten Berechtigte in der Regel ihre volle Rente wie in Deutschland aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten. Das gilt auch für Rentenansprüche aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden, aber in der deutschen Rente enthalten sind, wie Reichsgebiets-Beitragszeiten oder Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.
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Zu einer Minderung kann es im Einzelfall kommen, wenn die bereits bestehende Rente auf dem Abkommen mit Polen von 1975 beruht und daher die polnischen Zeiten in der deutschen Rente enthalten sind. Gleiches gilt, wenn die deutsche Rente auf Abkommen der früheren DDR mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien oder Ungarn beruht. Bei einem Verzug können die genannten Abkommen nicht mehr angewandt werden.
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Das ist ja beneidenswert - mein Lieblingsland :) - wende dich am besten an einen ehrenamtlichen bzw. kostenlosen Rentenberater (früher Rentenältesten), der rechnet dir die genaue Summe aus.
vielen Dank, ich mach mich auf den Weg... ;-)
Habe ich so noch nie gehört. Es kann aber weniger auf dem Konto ankommen, weil im Ausland Bankgebühren anfallen. Das wäre aber keine Rentenkürzung.