Rentenanspruch für getrennt lebende
Mein Mann und ich sind seit 10 Jahren getrennt ,aber nicht geschieden.Mein Mann ist 46 ich 49.Wie sieht es den mit Rentenansprüchen aus,wenn er jetzt sterben würde,oder im Gesetzlichen Rentenalter für mich?Vorraussetzung natürlich,das keine Scheidung stattfindet.
Vielen Dank im vorraus
3 Antworten
Wenn man in Deutschland verheiratet ist, spielt es keine Rolle wie lange man getrennt lebt.
Wenn einer der beiden Partner stirbt, dann steht dem anderen die Witwen / Witwerrente zu.
Aus diesem Grund lassen meine Frau und ich uns auch nicht scheiden ( 9 Jahre getrennt)
Dies geschieht aber nicht automatisch sondern muß vom "noch" lebenden Partner beantragt werden.
Bekommen tut man dann die Witwenrente ohne Probleme und in voller Höhe.
Alles so als ob man unter einem Dach leben würde.
Alter und anderes spielt keine Rolle.
Habe mich diesbezüglich erst vor 5 Wochen, mit einer Mitarbeiterin der Rentenstelle unterhalten, ob sich dahingehend was geändert hat.
Diese bestätigte mir : "alles sei beim alten".
Eben so, wie ich es oben geschildert habe.
vielen dank für die ausführlichen antworten,sehr nett von ihnen !!!
lg roxetta
Wenn ihr nicht geschieden seid, ist auch kein Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Wenn einer von beiden stirbt hat der andere Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Im Rentenalter gilt der normale Unterhaltsanspruch aus dem BGB.
Wenn man zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig verheiratet ist, hat der Überlebende Anspruch auf die Witwen/rrente.
Alle weiteren Informationen findest du hier:
ok,und wäre es auch egal,wie alt ich im fall der fälle wäre?
vielen dank !