Rente mit 63 (Diabetes-Typ 1)

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Kann sein, kann nicht sein. Das kann man vorher ganz schlecht beurteilen. Ich bin selbst Schwerbehindertenvertretung in meinem Betrieb und habe dadurch öfter damit zu tun. Aber - ich würde jedem raten, zumindest einen Antrag zustellen, auch wenn es seit der Reform (2003) schwer geworden ist, über die 50 %-Hürde zu hüpfen. Denn nur, wenn deinem Vater mindestens 50 % zuerkannt werden, kann er mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Der Diabetes allein wird kaum 50 % ergeben.

15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt

0

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt

20

Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt

30 - 40

Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt

50

(Quelle: Sozialgesetzbuch IX (Teil 2))

@teardrop1109

Er spritzt sich 2mal täglich und muss dann eintragen wie hoch der Zucker war. Wird also wohl eher nichts, werde es natürlich trotz dem versuchen. Vielen Dank für die Ausführlichen Antworten von dir!

@Andoro90

Bitte, kein Problem:-) Und falls er ernsthafte Probleme mit seinen Bandscheiben etc. hat, kann das auch anerkannt werden. Aus der jeweiligen Gesamtsituation kann sich dann ein anderer GdS ergeben, der höher liegt.

@teardrop1109

Dann werde ich mal mit ihm Darüber reden, werde ihn wohl dazu überreden müssen mit den Bandscheiben zum Arzt zu gehen. Er ist immer froh wenn er da nicht rein muss, also könnte das schwer werden :P Aber mal sehen wie sich das Morgen entwickelt, nochmals danke bis dann.

@teardrop1109

Dann hätte ich ja eigentlich gute Chancen (spritze ca. 5-7x täglich und teste auch ca. genauso oft)

@Arsenique82

Dann stell doch auch einen Antrag, schaden kann das nicht.

@teardrop1109

Ich werde das auf jeden Fall probieren, man kann ja auch Widerspruch einlegen. Bei vielen hat es danach dann doch hingehauen. Auf jeden Fall danke für deinen Beitrag aus dem SGB, das hat mich noch mal etwas mehr motiviert den Schritt zu wagen!

@Arsenique82

Ich wünsche dir auf jeden Fall auch Erfolg dabei.

Danke fürs Sternchen:-)

ich weiß von vielen Typ1ern die einen Schwerbehindertausweis beantragt und auch bekommen haben (sie haben keine Folgeschäden). Ich bin 29 und habe seit 10 Jahren Typ 1 und ich bin schwer am überlegen, ob ich das jetzt auch mache. Denn man hat dadurch einige Vorteile, warum nicht nutzen, diese Krankheit verlangt einem ganz schön was ab, das sieht man als Nicht-Diabetiker einem nicht an der Nasenspitze an, doch die Krankheit ist da und zwar 24/7.

Ein Kriterium ist wohl, dass man mindesten 4x am Tag Insulin spritzen muss. Da bin ich locker drüber und testen tue ich auch viele Male am Tag (bin da sehr diszipliniert).

Probieren könnt ihr das schon. Aber es wäre gut, wenn dein Papa vorher einige Zeit mal ein Diabetiker-Tagebuch führt um die Werte aufzuzeigen und wie oft er Insulin spritzt etc. Leute mit häufigen UZ/ÜZ haben es wohl leichter. Aber ich habe gehört, dass die Kriterien gelockert wurden, damit disziplinierte Diabetiker bei der Beantragung nicht benachteiligt werden.

Also das Tagebuch führt er seid er Diabetes hat (ca. 10 Jahre) und Spritze muss er Morgens und Abends, das würde also nicht ausreichen, wenn man das mit den Bandscheiben aber dazu bekommt könnte es klappen. Danke für die Antwort mal sehen was daraus wird. Und viel Glück bei deiner eigenen Beantragung... 5-7 mal täglich ist ja der Horror :(

@Andoro90

man gewöhnt sich daran ;-) Das Insulinspritzen ist gar nicht so schlimm, das Testen nervt irgendwie mehr...

Es könnte schwierig sein, einen Zusammenhang zwischen Bandscheibe und Diabetes herzustellen. Wenn es die Nieren oder das Herz wären. Es muss, glaube ich, ein Folgeschaden der Diabetes sein, ansonsten zählt das, glaube ich, einzeln...Aber wie gesagt, einen Versuch ist es wert. Hat dein Vater einen Diabetologen? Der könnte ihm sicherlich einiges mehr zu dem Thema sagen und eventuell auch helfen bzw. sagen, ob es Sinn macht.

Falls er keinen hat, sollte dein Vater so oder so zu einem gehen, da ist er dann betreffs Behandlung in den richtigen Händen.

@Arsenique82

Bisher war er nur beim Hausarzt mit diesen Beschwerden Glaube ich, werde ihn aber mal darauf ansprechen, danke^^

Du vermutest, dass er Diabetes Typ 1 hat?

Wenn er Typ 1 hat, hat er das schon seehr lange - und kann damit leben. Das ist dann keine körperliche Beeinträchtigung mehr - außer dass er sich spritzen muss.

Du musst gar nichts beantragen. Das müsste er selbst tun.

Aber das kann er nur, wenn der Arzt das auch so sieht, dass er schwerbehindert ist.

Du bist kein Arzt und kannst das nicht beurteilen. Oder hast Du Medizin studiert?

Schmerzen in Hüfte und Bandscheiben sind in dem Alter nahezu normal. Das sind Verschleißerscheinungen. Aufgrund dessen wird man auch nicht schwerbehindert. Da müssten die Schmerzen schon unerträglich sein, dass sie zur Arbeitsunfähigkeit führen. Da müssten aber auch medizinische Befunde vorliegen.

Nur weil Du willst, dass Dein Vater mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen kann, wird er noch lange nicht schwerbehindert.

"Nur weil Du willst, dass Dein Vater mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen kann, wird er noch lange nicht schwerbehindert." Schade ich dachte das kann jeder einfach so...oh man... und ich habe auch nie behauptet das ich ein Arzt bin, Sinnlose Klugscheißerei lass bitte aus den Antworten das bringt niemandem etwas. Was meinst du warum ich die Frage hier gestellt habe? Also Diabetes hat er so seid ca. 10 Jahren und das mit den Bandscheiben geht schon in Richtung starke Schmerzen und das es im Alter Normal ist ist klar, aber als Metallbauer wirkt sich das halt stärker aus. Das er es selbst beantragen muss ist gut zu wissen, dann muss er halt mit kommen. Es ging nur darum das es eventuell durch sein Zucker möglich ist das er früher gehen könnte.

@Andoro90

Wenn er erst seit 10 Jahren Diabetes hat, wird es wahrscheinlich kein Typ 1 Diabetes sein. Der fängt nämlich in der Kindheit oder Jugend bereits an.

@maxifipsi

Schwachsinn. Hast du schon mal von einem LADA gehört? Das ist ein Untertyp von Typ 1 und wird immer erst im Erwachsenenalter entdeckt. Ich war auch schon 38, als meine Diagnose gestellt wurde.

Allerdings weiß ich nicht, ob es bei einem Typ 1 möglich ist, nur abends und morgends zu spritzen. Ich kenne nur Leute, die auch Kurzzeitinsulin nehmen.

DU willst losdüsen?! Ich fürchte da muss er sich schon selbst auf den Weg machen... (Es sei denn er ist nicht mehr im Besitz seiner Zurechnungsfähigkeit oder im Krankenhaus)

Ob er einen Schwerbehindertenausweis bekommt und mit wieviel Prozent, können nur die Ärzte beurteilen (nicht nur der Hausarzt, dazu braucht es auch ein Gutachten von einem Amtsarzt). Istr er denn krankgeschrieben? Hat ihm ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt?

Er kann in Frührente gehen und schon mal weniger arbeiten, aber dann werden sich die Rentenbeträge verringern.

Ja ICH wollte mit einer Vollmacht losdüsen und ein Bekannter von uns hat den auch gerade bekommen und der meinte das die sich das selbst von den Ärzten holen. und nein Krank geschrieben ist er nicht.

Nein, er wird mit Sicherheit keine Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen, die er im übrigen selbst beantragen muß.

Vollmacht?

@Andoro90

Wie kommst Du überhaupt darauf, daß Du für einen erwachsenen Menschen, der im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, irgendetwas beantragen dürftest???

@helrich

Wo genau liegt dein Problem? Anstatt hier Blödsinn zu schreiben, bemühe dich doch lieber um GUTE antworten... Und wenn er mir eine Vollmacht ausschreibt so das ich ihm das beantragen darf so das er nicht extra mitkommen muss ist das doch völlig in Ordnung, genauso hab ich es auch bei seinem Auto gemacht usw... tue mir bitte den gefallen und vergiss diese Frage und schreib nicht mehr hier rein... Leute gibts....

@Andoro90

@Andoro90..das ist eine gute Antwort

Anstatt hier Blödsinn zu schreiben

dann bekommst Du auch von mir genau diese Antwort!! Wo bleibt Dein logisches Denken?? Wieviel Diabetiker gibt es ohne einen Schwerbehindertenausweis??? Du scheinst mehr als naiv und unbedarft zu sein schon allein in der Annahme..Du könntest für jemanden, der im Vollbesitz seiner geisten Fähigkeiten ist.. soetwas beantragen??? Ich fasse es nicht!!!

@amdros

Sag mal wie alt bist du eigentlich? Sich über so etwas so stark aufzuregen zeugt nicht gerade von Logischem Denken... Also wenn dein Freund und du mal runter kommen würden könnte man sich auch normal unterhalten... Peinlich Leute...

@Andoro90

Peinlich, @Andoro90, ist Dein Infantilität. Im Gegensatz zu Dir kenne ich mich ein wenig mit Beantragung von GdB aus, da ich selbst betroffen bin. Und mein Mann ist sowohl Diabetiker, der sich spritzen muß, als auch an der Wirbelsäule operiert. Und er hat auch nach Widerspruch die Schwerbehinderteneigenschaft nicht erlangt.

Also wenn Du Dich zum Clown machen willst, der glaubt, seinen Vater entmündigen zu müssen, bitte sehr. Jeder blamiert sich so gut, wie er kann. Aber darin bist Du sicher Meister.

@helrich

Ich glaube euch ist einfach nicht bewusst das ER MIR gesagt hat das ich das tun soll, es geht bei dieser Sache nur darum das er mir anstatt mit zu kommen eine Vollmacht mitgeben will. ER WILL ES! Diese Sache ist NICHT auf meinem Mist gewachsen. Ich habe keinerlei Bedürfniss etwas zu beantragen ich will ihm nur einen gefallen tun und vorher infos sammeln sowie es beantragen... Leute Leute... Bei weiteren Kommentaren schreibt mir bitte eine Nachricht und spammt nicht in der Frage rum...

@Andoro90

Du bist es, der mit den Beleidigungen zu spamen begonnen hat! Und egal was Dein Vater will: ER muß seinen Antrag stellen - das sollte mal langsam in Deinen Kopf rein.

@helrich

helrich..wollte ja nicht´s mehr schreiben, denn das sind goldene Worte verschwenden!! Siehst und liest Du doch wenn sich Lachen durch Worte verdeutlichen ließe..amüsiere mich köstlich und das warum wohl???

@helrich

Ich habe hier niemanden Beleidigt.Du hast angefangen dich aufzuregen weil ich es angeblich ohne Einwilligung meines Vaters machen will. DU hast dich darüber aufgeregt! DU hast nicht verstanden das MEIN VATER das will! Logisch das ich dir da nicht noch freundlich danke sage... Deine erste aussage "Nein, er wird mit Sicherheit keine Anerkennung als Schwerbehinderter bekommen," war teilweise Falsch! Und als ich einfach nach einer Vollmacht gefragt habe wurde ich gleich wieder von dir angeblafft von wegen was ich mir den dabei denke. Du hättest ganz normal antworten können das es nicht geht und er mitkommen muss. Wenn du willst das ich normal antworte gewöhne dir einen anderen Ton an, denk über die Frage nach und gib nicht einfach nur Ja und Nein Antworten und werde sauer wenn die Leute darauf antworten... Hör auf deinen Freund und schreib mir bitte nicht mehr... Spar die deine "Goldenen Worte"