Rente in der Türkei und Deutschland gleichzeitig erlaubt?
Guten Tag Leute,
ich habe mal eine Frage an euch. Die Rente von meinem Opa wurde jetzt seid 2 Monaten nicht gezahlt, als Grund dafür, dass er nicht in Deutschland lebt. Er hat aber 31 Jahre in Deutschland gearbeitet und hat auch Geld für eine Rente in der Türkei eingezahlt, so dass er auch seine Rente aus der Türkei bekommt. Darf er nun von beiden Seiten die Rente bekommen?
6 Antworten
Sofern er nicht Beamtenstatus hatte (was ich jetzt mal unterstelle), hat er Anspruch auf beide Renten in jedem Land der Erde. Wenn der deutsche Rentenversicherer nicht in die Türkei überweisen will - warum auch immer - soll sich Dein Opa hier ein Konto einrichten. Am besten natürlich bei einer Bank, die auch in der Türkei mit einer Bank zusammenarbeitet. Dann kann er dort Geld abheben. Es gibt auch in Deutschland türkische Banken, auch dort könnte er ein Konto eröffnen. Um ein paar zu nennen, die Akbank, die Isbank, die Halk Bank, die Vakif Bank, die Ziraatbank haben Niederlassungen in Deutschland. Da kann er dann mit Sicherheit problemlos in der Türkei sein Geld bekommen.
Auskunft- und Beratungsstelle von http://www.deutsche-rentenversicherung.de , diese sind verpflicht kostenlos und neutral die richtigen Auskünfte zu geben.
Wenn er in beiden Länder in die RV eingezahlt hat bekommt er auch in beiden Ländern eine Rente. Die gesetzliche Rente jedoch vermutlich nur dort wo erlebt.
nein nur von einer. er hat die rente in der türkei einbezahlt dann soll er sie auch von da beziehen.
wenn er 31 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, dann hat er auch 31 Jahre in das deutsche Rentensystem eingezahlt.
Normalerweise müßte er auch Rente aus Deutschland beziehen.,......allerdings mit Abzügen
Kann ich Dir leider nicht genau sagen........deutsche Gesetze sind oft sehr undurchsichtig......
Erkundige Dich mal bei der Rentenversicherung........die müßten das wissen.......
allenfalls bei einer sehr guten Rente kommt eine 10%ige Einkommensteuerpauschale als Abzug zum tragen.
Ich habe da etwas anderes gehört......ein Bekannter (pens. Beamter) wollte seinen Hauptwohnsitz nach Portugal verlegen..........Abzüge seiner Pension ließen ihn von seinem Vorhaben abkommen......muss also erheblich gewesen sein !!!!!
bei der Altersversorgung von Beamten mag was anderes gelten, aber die Altersrente für Arbeiter/Angestellte wird abschlagsfrei in der EU sowie auch in die Türkei überwiesen.
Ok...gut zu wissen......^^
das dein Opa nicht in Deutschland lebt, kann nicht der Grund der Zahlungseinstellung sein. Er hat in der Türkei den vollen Rentenanspruch, in gleicher Höhe als wenn er in Deutschland wohnen würde. Gehe bitte in diesem Link auf Seite 39/40 dort sind auch Telefonnummern/aMail-Adressen benannt mit denen Kontakt aufgenommen werden kann; http://projekt-auswege.kirche-koeln.de/uploads/R%C3%BCckkehrdokumente/T%C3%BCrkei%20Wohnen-Arbeiten%20ZAv.PDF
Mit wie viel % Abzügen müsste er rechnen?