Rente + eigenes Haus

7 Antworten

Du schreibst leider nicht, wie hoch Deine EU-Rente ist, auch nicht, wieviele qm Dein Haus hat.

Prüfe doch mal, ob Du mit Rente und Lastenzuschuss klarkommst. Lastenzuschuss ist sowas wie Wohngeld (für Wohneigentum). - Google dazu mit

geldsparen lastenzuschuss rechner

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Und lies dies:

Wohneigentum trotz Hartz IV

Vorgaben zur Wohnungsgröße sind laut Bundessozialgericht nicht einziges maßgebliches Kriterium

http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article131474647/Wohneigentum-trotz-Hartz-IV.html

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Du hast keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II, wenn du voll erwerbsgemindert bist. In dem Fall musst du aufstockende Grundsicherung nach SGB XII beantragen.

Vermögen - wozu auch ein Haus gehört - ebenso wie Einkommen wird aber angerechnet. Die Frage stellt sich also ob deine Bleibe angemessen ist. Was kostet sie, wäre eine Mietwohnung teurer?

Also, alle Kosten und Lasten und auch die Reparaturkosten müssen eingerechnet werden und wenn eine neue Heizanlage notwendig wird, hat das Amt diese zu berücksichtigen, so aktuell die Urteile. Somit ran und Antrag abgeben und zumindest den Lastenzuschuß holen. Viel Glück.

Das selbstbewohnte Einfamilienhaus fällt in fast allen Fällen in das Schonvermögen. Alle Kosten die anfallen, werden analog zur sonstigen Miete getragen. (KEINE Tilgungsleistungen)

In dem Fall ist aber das Sozialamt zuständig

Es ist aber durchaus möglich, dass das Sozialamt die Leistungen gegen eine Grundschuldeintragung vorläufig erbringt. Theoretisch gehört das Haus dann irgendwann dem Staat.