Renovierungskosten Jobcenter?

2 Antworten

der wird nur bei einzug gezahlt wenn er beantragt wurde. ansosnten läuft das wie bei jedem anderen auch. dafür spart man etwas an. einfache tapeten gibt es da schon relativ günstig und die arbeit macht man eben selber

Sparen. Muss laut lachen. Von dem Regelsatz kann man nicht sparen. Kindergeld wurde zwar auch erhöht, aber dies wird ja gleich voll angerechnet. Und von dem bisschen was man bekommt muss man den Lebensunterhalt bestreiten und der ist heutzutage nunmal nicht billig.

@Mayday500161

aber wenigsten reicht er für computerspiele und gute hardware. wenigstens den anderen fragen nach. das geld kann gespart werden

Teile der sogenannten Schönheitsreparaturen sind besonders in dem Fall abgedeckt, wenn das Jobcenter schon bei Einzug in die Wohnung evtl. notwendige Renovierungskosten bezahlt hat. Wenn darüber hinaus vertraglich bestimmte Fristen für regelmäßige Schönheitsreparaturen vereinbart sind, könntet Ihr evtl. Kosten geltend machen. Sehr gut machen sich präzise Kostenvoranschläge.

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/schoenheitsreparaturen-gehoeren-zum-unterkunftsbedarf-bei-alg-ii-bezug.html

Bei der Höhe würde ich mir keine gesteigerten Hoffnungen machen. Mehr als Billigrauhfaser und ein Eimer Wandfarbe dürfte kaum bewilligt werden.