Renovierungsarbeiten & Mittagsruhe

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Zunächst ist festzustellen, dass es eine gesetzliche Mittagsruhe nicht gibt. In örtlichen Polizeiverordnungen sowie in den Hausordnungen (diese sind Bestandteil des Mietvertrages!) gibt es vorgegebene Ruhezeiten, die im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme eingehalten werden sollen (werktags von 13 bis 15 Uhr und 19 bis 7 Uhr wobei Sonnabend als Werktag gilt sowie sonn- und feiertags ganztägig. Polizei wird erst bei nächtlicher Ruhestörung (ab 22 bis 6 Uhr) tätig. In den Ruhezeiten dürfen / sollten solche Arbeiten nicht durchgeführt werden, die Lärm erzeugen: Bohren, Teppichklopfen, Hämmern etc. Für gewerbliche Arbeiten gilt das nur eingeschränkt. Das ist der Widerspruch für viele Betroffene. In einem bewohnten Miethaus sollten die Mieter also durchaus sich an diesbezügliche Festlegungen der Hausordnung halten. Die Polizeiverordnung der Kommunen sieht hier sogar bei Verstößen Ordnungsgeld vor. Vermieter können bei Verstoß Mieter abmahnen. Es ist natürlich immer die Verhältnismäßigkeit zu sehen.

Danke für die ausführliche Info :) Eine Hausordnung gibt es, die einen Ruhezeitraum festmacht. Ich habe meine Noch-Nachbarn gebeten, diese noch einzuhalten, da ich persönlich unmittelbar jeden Schritt mitbekomme und noch ein Projekt fertigstellen muss. Hatten sich bereit erklärt, eine ausgiebige Mittagspause zu machen.

Wenn Renovierungs-Massnahmen gewerblich ausgeführt werden, ist eine Mittagsruhe von 12-13 Uhr einzuhalten. Sind diese Massnahmen jedoch privater Natur, gelten die in einer Hausordnung festgelegten Ruhepausen. Sonntags dürfen nur Massnahmen durchgeführt werden, welche die "Sonntagsruhe" nicht stören.

Falsch - gewerblich gibt es keinerlei Mittagsruhe und sich über Lärm um die Mittagszeit bei einem Umzug zu beschweren ist ohnehin lächerlich.

@user1439

schwachsin erkundige dich mal lieber bevor du etwas schreibst !!!! schließlich würde es keine hausordnung geben !!!

@Vanessy

schwachsinn? in eine hausordnung kannst du reinschreiben was du willst. ob es dadurch wirksam wird ist eine andere frage.

Es wird zwischenzeitlich kaum von der Polizei eingeschritten, wenn in den Ruhezeiten der Hausordnung Vorgaben gemacht werden, die Bundesgesetzen widersprechen.

Zur Diskussion. Gewerbeunternehmen müssen sich nicht an die Hausordnung halten.

Die Neunovellierung des Bundesimmisionsschutzgesetzes - Lärmverordnung - sieht allerdings den Blödsinn vor, dass im Haus gehämmert werden darf, während Rasenmähen verboten bleiben soll.

Der Großteil der Hausordnungen ist ohnehin unzeitgemäß und hat längst die gesellschaftlichen Entwicklungen verschlafen.

Wer sich mit Hausordnungen befassen muss, darf auch erkennen, dass die Einzigen, die anderen auf die Nerven fallen, die Hausmeister sind.

Hausordnung hin oder her. Das Druckmittel zur Einhaltung dieser ist jedenfalls für den Vermieter nicht mehr vorhanden, wenn der betreffende Mieter auszieht. Die Kommentare der lieben Hausmeisterin (vanessy)sind hier wertlos und zu vernachlässigen. Sie werden auch bei den entsprechenden Ämtern oder der Polizei auf taube Ohren stoßen. Die einzige Möglichkeit ist, aushalten, bis der Spuk vorbei ist. MfG

Du kannst dich ja bei deinem Vermieter beschweren. Der schickt dann seinem ausgezogenen Mieter noch eine Abmahnung hinterher.