Renovierungsarbeiten & Mittagsruhe
Hallo,
aktuell ziehen meine stöhnenden Nachbarn aus bzw. sind es bereits Anfang der Woche yes xD Wir haben hier sehr dünne Wände; ich höre sogar, wie die Farbe an die Wand gerollt wird O.o Jedenfalls sagt man ja, dass wenn man eine neue Wohnung bezieht, also am Wochenende (speziell Sonntag), dass man dennoch hämmern darf, da es sich bei einem Einzug um eine Sondergenehmigung handelt.
Bei mir handelt es sich aber um einen Auszug, sowie auch in der Woche. Die Herrschaften sind seit 7 Uhr am Hämmern, Bohren (keine Ahnung warum O.o) und Malern, ist jedenfalls legitim. Nur steht im Vertrag, dass von 11-14 Uhr in diesem Haus die Mittagsruhe angesetzt ist ^^
Im Internet finde ich Mittagsruhen von 12-13 Uhr. Meine Fragen sind, ob ein Auszug auch wieder sowas wie eine Sonderklausel ist und man während der Mittagsruhe (in der Woche) lautstark renovieren darf oder hier gilt, dass die Mittagsruhe einzuhalten ist. Wenn Letzteres, dann welche Mittagsruhe? Die im Mietvertrag stehende oder die wohl scheinbar gesetzlich (?) festgesetzte?
Danke für eure Hilfe im voraus.
B
11 Antworten
Zunächst ist festzustellen, dass es eine gesetzliche Mittagsruhe nicht gibt. In örtlichen Polizeiverordnungen sowie in den Hausordnungen (diese sind Bestandteil des Mietvertrages!) gibt es vorgegebene Ruhezeiten, die im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme eingehalten werden sollen (werktags von 13 bis 15 Uhr und 19 bis 7 Uhr wobei Sonnabend als Werktag gilt sowie sonn- und feiertags ganztägig. Polizei wird erst bei nächtlicher Ruhestörung (ab 22 bis 6 Uhr) tätig. In den Ruhezeiten dürfen / sollten solche Arbeiten nicht durchgeführt werden, die Lärm erzeugen: Bohren, Teppichklopfen, Hämmern etc. Für gewerbliche Arbeiten gilt das nur eingeschränkt. Das ist der Widerspruch für viele Betroffene. In einem bewohnten Miethaus sollten die Mieter also durchaus sich an diesbezügliche Festlegungen der Hausordnung halten. Die Polizeiverordnung der Kommunen sieht hier sogar bei Verstößen Ordnungsgeld vor. Vermieter können bei Verstoß Mieter abmahnen. Es ist natürlich immer die Verhältnismäßigkeit zu sehen.
Danke für die ausführliche Info :) Eine Hausordnung gibt es, die einen Ruhezeitraum festmacht. Ich habe meine Noch-Nachbarn gebeten, diese noch einzuhalten, da ich persönlich unmittelbar jeden Schritt mitbekomme und noch ein Projekt fertigstellen muss. Hatten sich bereit erklärt, eine ausgiebige Mittagspause zu machen.
Wenn Renovierungs-Massnahmen gewerblich ausgeführt werden, ist eine Mittagsruhe von 12-13 Uhr einzuhalten. Sind diese Massnahmen jedoch privater Natur, gelten die in einer Hausordnung festgelegten Ruhepausen. Sonntags dürfen nur Massnahmen durchgeführt werden, welche die "Sonntagsruhe" nicht stören.
schwachsin erkundige dich mal lieber bevor du etwas schreibst !!!! schließlich würde es keine hausordnung geben !!!
schwachsinn? in eine hausordnung kannst du reinschreiben was du willst. ob es dadurch wirksam wird ist eine andere frage.
Es wird zwischenzeitlich kaum von der Polizei eingeschritten, wenn in den Ruhezeiten der Hausordnung Vorgaben gemacht werden, die Bundesgesetzen widersprechen.
Zur Diskussion. Gewerbeunternehmen müssen sich nicht an die Hausordnung halten.
Die Neunovellierung des Bundesimmisionsschutzgesetzes - Lärmverordnung - sieht allerdings den Blödsinn vor, dass im Haus gehämmert werden darf, während Rasenmähen verboten bleiben soll.
Der Großteil der Hausordnungen ist ohnehin unzeitgemäß und hat längst die gesellschaftlichen Entwicklungen verschlafen.
Wer sich mit Hausordnungen befassen muss, darf auch erkennen, dass die Einzigen, die anderen auf die Nerven fallen, die Hausmeister sind.
Hausordnung hin oder her. Das Druckmittel zur Einhaltung dieser ist jedenfalls für den Vermieter nicht mehr vorhanden, wenn der betreffende Mieter auszieht. Die Kommentare der lieben Hausmeisterin (vanessy)sind hier wertlos und zu vernachlässigen. Sie werden auch bei den entsprechenden Ämtern oder der Polizei auf taube Ohren stoßen. Die einzige Möglichkeit ist, aushalten, bis der Spuk vorbei ist. MfG
Du kannst dich ja bei deinem Vermieter beschweren. Der schickt dann seinem ausgezogenen Mieter noch eine Abmahnung hinterher.
Falsch - gewerblich gibt es keinerlei Mittagsruhe und sich über Lärm um die Mittagszeit bei einem Umzug zu beschweren ist ohnehin lächerlich.