Renovierung nach Wasserschaden

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Du hast nachweislich den Schaden nicht verursacht. Du hast den Schaden dem Vermieter rechtzeitig gemeldet. Der Vermieter ist verpflichtet den Schaden fachgerecht zu beseitigen. Die Kosten der Schadensbeseitigung trägt der Vermieter, auch die Erneuerung der Tapete. Setze dem Vermieter eine Frist zur endgültigen Schadensbeseitigung. Für den Fall der Weigerung des Vermieters kündigst du vorsorglich die Ersatzvornahme an mit einer weiteren Ankündigung, die Kosten der Ersatzvornahme von der nächsten Mietzahlung abzuziehen. Bei der Aufstellung der Kosten für die Tapezierung der Wand solltest du einen angemessenen Stundlohn von ca. 12,00€ ansetzen und gutes Material einkaufen. Selbst die Transportkosten und die Zeit des Einkaufes gehören auf die Rechnung. Km-Pauschale 0,45€. Grundlage BGB:

Die Ersatzvornahme soll dem Mieter den ordnungsgemäßen Zustand seiner Mietwohnung dauerhaft gewährleisten. Der Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Mietsache in Schuss zu halten bzw. die Kosten dafür zu tragen. Sollte sich der Vermieter dennoch weigern, die Kosten im Bedarfsfall zu tragen, so kann der Mieter ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Sobald diese Frist ergebnislos verstrichen ist, kann der Mieter die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Vermieters selbst vornehmen oder in Auftrag geben. In Fällen, die naturgemäß eine gewisse Dringlichkeit erfordern, z.B. ein Rohrbruch, müssen keinerlei Fristen eingehalten werden.

Der Mieter kann sein Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht einfordern. Sollte der Vermieter die Zahlung trotz allem verweigern, so kann der Mieter seine Auslagen mit der Miete verrechnen. Dies muss dem Vermieter im Rahmen der so genannten Ankündigungsfrist allerdings mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Detaillierte Informationen hierzu gibt das BGB an folgenden Stellen: § 535, 536 II BGB; § 556b II BGB; § 683 BGB.