Remonstration richtig schreiben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich als Beamter habe ein Remonstrationsrecht, das ist aber eine ganz andere Geschichte. Schüler und deren Eltern haben ein Widerspruchsrecht nach dem
Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Der Dienstweg richtet sich zuerst
einmal an die Schulleitung, sollte dort keine Abhilfe möglich sein, an die nächst höhere Schulbehörde.

Wenn ein Lehrer eine Klassenarbeit aufgibt, muss er auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Nutzung von Onlinequellen verboten ist. Ist die Nutzung von Büchern denn auch verboten worden?

Jeder Schüler sollte im Jahr 2018 sicher und korrekt mit dem Internet umzugehen
lernen, da dies eine Schlüsselqualifikation für den zukünftigen beruflichen Werdegang darstellt. Ein Schüler, der das ohne Unterstützung seiner konservativen Lehranstalt so gut hinbekommt, hat sich eine sehr gute Zensur in jedem Fall verdient.

Hallo, danke für die ausführliche Antwort.
Gilt das mit der Schulbehörde auch an einer Schule, mit der Kirche als Träger?

Der Lehrer hat vorher nicht gesagt, dass man nicht im Internet nach Übersetzungen schauen darf etc.

Danke. Lg