Reklamationsgrund: Neue Marken Sonnenbrille ein Mal auf den Boden gefallen und schon springt das rechte (Plastik) Glas heraus?

4 Antworten

kann man, fällt aber nicht unter die Gewährleistung, dein Optiker wird es bestimmt kostenlos richten - du selbst übrigens auch - man braucht nur einen kleinen Schraubendreher

Schraubendreher hilft nur bei Metallfassungen.

Das wird als unsachgemäßer Gebrauch gesehen und damit Eigenverschulden und keine Gewährleistung oder Garantie. Wenn es nur rausgesprungen ist, kannst DU es auch wieder reinsetzen..

Hallo Eleonora23

gestern bin ich ganz leicht mit meinem Auto an der Garagenwand entlanggeschrammt, meinst Du, das geht als Reklamation bei meinem Autohändler durch?

Warum soll DEINE Unachtsamkeit ein Reklamationsgrund sein?

Nein, oder stand in der Beschreibung " Unverwüstlichkeit"