Reklamation und Beschwerde wird nicht beantwortet?

7 Antworten

Wenn ich mich nicht täusche, gibt es keine Pflicht für Unternehmen allgemeine Kundenbeschwerden zu bearbeiten.

Anders sieht es aus, wenn du dein Recht gelten machen möchtest, in etwa bei Mängeln oder Schadenersatzansprüchen.

Hier reicht manchmal schon der ausdrückliche Hinweis darauf, dass du einen Rechtsanwalt einschalten möchtest.

Ansonsten hilft dir der Verbraucherschutz auch bei vielen Fragen und Problemen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

PissedOfGengar

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Leider beschreibst du neben dem schon genannten auch nicht, wann (an welchem Zeitpunkt) du deine Beschwerde eingereicht hast.

Die email genau lesen, dann in Dich gehen und überlegen ob die Beschwerde tatsächlich haltbar ist.

Mehr Informationen liefern, um was es geht, so kann man keinen vernünftigen Rat geben!

Eventuell ist deine Beschwerde haltlos da dies in den Datenschutzbestimmungen abgehandelt wird?

Falls nicht mach einen eingeschrieben Brief an die Geschäftsleitung.