Reklamation rechte und pflichten

2 Antworten

Nicht entsorgen, es ist möglich, dass das Bett zur Schadensermittllung ins Werk geht. Dazu kann aber dein Möbelhaus mehr sagen.

ok danke! aber meinst du das die möbeltransporter das recht haben es mitzunehmen. Habe ja bereits Bilder hingeschickt und meine Reklamation wurde als berechtigt bewertet. Habe das Bett bereits im auf dem schrottplatz abgegeben.

@TimTalamasca

hatte mal ne Ähnliche Sache mit nem Ledersessel, die wollen den Sessel zurück.

Das alte Bett solltest du auf jeden Fall so lange behalten, bis das neue geliefert wurde. Es kann sein, dass der Hersteller das Bett zurückhaben möchte. Dann bist du auch verpflichtet, es herzugeben. Also bitte aufbewahren, bis die Sache geklärt ist.