Reklamation einer kompletten Küche möglich?
Die Frage ist nur aus reinem Interesse.
Käufer A kauft von Händler B, eine angesehene Firma in der Region seine "Traumküche". Alles wird mit A von B seinen Vertretern bearbeitet und B gratuliert A zum Kaufvertrag. Die Küche kommt zu A. Die Monteure machen viele Fehler beim Einbau, Küche hat genug Beschädigungen wie z.B. der Mantel hebt ab man sieht das Holz, Farbe weicht ab und einer der Schränke ist nicht beweglich da die Schiene falsch montiert wurde. A hat viel Geld (10-15k€) investiert mit der Hoffnung Qualität hat sein Preis. A wäre sogar mit einer 3k€ Küche zufrieden da die Verarbeitung komplett schlecht ist. A wird von B seinen Vertretern hin und her geschickt, Gutachter kommt sieht den Schaden usw. Anstatt das es intern bei B gekümmert wird muss A innerhalb B überall hingehen. Da die Ware der Besprechung nicht entspricht, schlecht Montiert und Verarbeitet wurde, das Ausstellungsmodell viel besser aussieht und von jedem Ort hin und her geschickt wurde möchte A die Küche komplett reklamieren. Ist dies möglich? Die Küche ist wie fast jede eine Sonderanfertigung.
2 Antworten
Moin,
sofern hier ein Werk(-lieferungs)Vertrag vorliegt, hat der Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung. Hierfür kann der Verkäufer/Herstelle nach seiner Wahl ein neues Werk schaffen oder Nachbessern, vgl §§ 634, 635 BGB.
erst wenn die Nacherfüllung vom Unternehmer fehlgeschlagen oder verweigert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten, vgl §§ 634, 636 BGB.
"Die Küche ist wie fast jede eine Sonderanfertigung."
Die Arbeitsplatte ja, aber der Rest meist doch nicht und entstammt einem Baukastensystem. Was aber nicht dein Problem löst.
Eine gewisse Toleranz bei Farben musst du akzeptieren, denn alleine die Beleuchtung macht viel aus. Offensichtliche Schäden und Mängel beim Einbau sind eine ganz andere Baustelle, dem Verkäufer die Mängel aufzeigen und Nachbesserung einfordern. Das wäre der Weg.
Ohne genaues Wissen um die schriftlichen Vereinbarungen und die überhaupt machbaren und gemachten Zusicherungen, was die Qualität von Holz betrifft, lässt sich von hier aus nichts machen. Holz ist ein Naturprodukt, da kann dir keiner die exakte Gleichheit versprechen.
Und bitte nicht gleich an Betrug im Sinne des Strafrechtes denken, nur weil etwas nicht so klappt, wie gedacht.
Besprochen ist nicht gleich schriftlich. Du bist aus irgendwelchen Gründen nicht zufrieden, vielleicht bist du zu pingelig, vielleicht war der Händler zu nachlässig. Keine Ahnung.
Ohne den Weg über den Mangel kommst du nicht weiter. Den musst du konkret benennen und du bist in der Beweispflicht. Der Mangel ist: die Küche wurde nicht so geliefert wie vereinbart -> https://www.juraforum.de/lexikon/mangel
Wenn der Verkäufer sich quer stellt, geht es den Weg zu Gericht.
Wie soll der Händler eine Nachbesserung bieten, wenn alle Schränke ihr Holz nicht die Qualität hat, mit Betonung darauf dass es von der Besprechung abweicht. Es wurde ausdrücklich zum Zeitpunkt von A erwähnt er mag die Qualität der Küche aber eine andere Farbe. Wäre die Verarbeitung des Holzes wie bei B's Vorzeigemodell wäre A glücklich. Dies ist eben nicht der Fall. Meines Erachtens nach besteht hier eine Abweichung des Kaufvertrages und der Besprechung dieses. Ähnlich wie Betrug? Wenn es so Besprochen wurde ist man daran gebunden dies auch zu einhalten. Wäre dies der Fall hätte A keine Probleme.