Reiterversicherung bei Unfall?

7 Antworten

Die Besi ist der Tierhalter (Eigentümer) u. somit automatisch in der Haftung, wenn etwas passiert. Erstmal völlig egal, ob sie da bei einem Vorfall dabei ist, beteiligt ist, oder nicht. Das ist die sog. Gefährdungshaftung, die bei Tieren immer greift u. da kommt auch niemand raus (sollte die Besi keine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen haben, haftet sie mit ihrem Privatvermögen).

Natürlich kann es dann uU sein, je nach Vorfall, dass besagte Tierhalterhaftpflicht an dich heran tritt u. ihrerseits Ansprüche an dich geltend geltend macht, wenn zB etwas passiert ist, während du das Pferd in deiner Obhut hattest. Das läuft dann über deine Haftpflicht.

Allerdings wird in solchen Fällen immer auch die typische Tiergefährdung (also das für dieses Tier typische Verhalten, zB Pferd = Fluchttier) mit einbezogen- u. somit von den Ansprüchen abgezogen. Außerdem gibt es auch noch den Haftungsausschluss, der bei vielen privaten Haftpflichten greift, somit kann es für die Besi blöd enden, gerade dann, wenn ihr Pferd (auch) verletzt ist u. es um Kostenübernahme geht.

Solltest du runterfallen oder dir passiert was im Umgang mit dem Pferd, läuft das über deine Krankenkasse. Die wiederum dann uU Ansprüche an die Tierhalterhaftpflicht der Besi stellt...

Fazit des Ganzen: die Besi braucht eine Tierhalterhaftpflicht, du brauchst keine spezielle Versicherung, die es btw dafür auch nicht gibt.

Eine Pferdehaftpflicht kostet ab etwa €80/Jahr.

Vorsicht mit dem "automatisch", nicht jede Versicherung schließt Fremdreiter und Reitbeteiligung automatisch mit ein, da muß man immer die Haftungsbedingungen gut lesen.

@friesennarr

Als Tierhalter / Eigentümer ist man immer und automatisch erstmal in der Haftung. Dafür gibt es auch keine Klauseln, keinen Haftungsausschluss.

@Hjalti

Doch gibt es. Wenn die Versicherung nicht übernimmt, weil das Pferd in fremder Hand war und das nicht eingeschlossen ist.

Natürlich ist der Besitzer dann haftbar, aber die Versicherung zahlt halt nicht.

@friesennarr

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei... du schreibst von der Versicherung, ich von der Haftung. Egal, ob der Tierhalter eine Versicherung hat oder nicht, ist er haftbar. Wenn er nicht versichert ist, dann haftet er mit seinem Privatvermögen. Egal, ob hier vertraglich mit RB, Stallbesi, wem auch immer Klauseln oder Haftungsausschluss vereinbart wurde - das ist ungültig.

Welche Schadensfälle wiederum von einer - wenn vorhanden - Tierhalterhaftpflicht übernommen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Es ist ihr Pferd, und sie muss es versichern. Mag sein, dass du selbst auch eine Versicherung abschließen kannst - solche "Doppelversicherungen" führen im Fall der Fälle aber nur zu unnötigem Ärger und Streitereien.

Wenn sie ihre Versicherung nicht auf dich (und andere Reiter) erweitern will, lass die Finger davon!

Hier sind Beispiele, die zeigen, dass sich die Kosten (im Verhältnis zu den Kosten eines Pferdes allgemein) doch sehr in Grenzen halten.

https://www.pferdehaftpflicht.check24.de/?fc=10000000&fcd=12&fd=150&fpp=yearly&gclid=EAIaIQobChMIoKq4__rn3AIVBbftCh3KWA90EAAYASAAEgLibvD_BwE&ige=0&nof=0&noh=1&nop=0&norh=0&nort=11&prefill=true&s=TOP_OFFER_PRICE_ASC&wp=CH24_V_GO_1&wp1=ch24_google&wp2=CH24_V_GO_1

Für eigene Schäden käme natürlich eine (Sport-)Unfallversicherung in Frage - dazu lässt du dich am besten bei einem Versicherungsmakler oder einer Verbraucherzentrale beraten.

Kostet kein Vermögen und schützt dich auch bei anderen Aktivitäten.

Also für Schäden, die das Pferd verursacht muss die Besitzerin eine Haftpflichtversicherung haben. Darin müssen auch Reitbeteiligungen versichert sein. Wenn sie das nicht hat und es passiert was: ihr Pech.

aber du solltest dir als Reiter unbedingt eine Unfallversicherung zulegen, denn wenn du dich verletzt zahlt nur deine persönliche Versicherung.

als Beispiel: du reitest, fällst runter, Pferd zerstört einen Zaun, du verlierst einen Finger.

Der Zaun muss vom Eigentümer des Pferdes bezahlt werden. Entweder sie hat eine Haftpflichtversicherung inklusive Fremdreiter oder sie zahlt aus eigener Tasche. Der Zaun geht dich jedenfalls nix an.

Für den verlorenen Finger (und eventuelle zukünftige Einschränkungen dadurch) entschädigt dich nur deine eigene Unfallversicherung. Das geht den Pferdebesitzer nix an.

LG

Zu dem Thema ist viel, viel Halbwissen unterwegs.

Wer das ganz nett aufklärt, ist der "Vierpfotenmakler" Dennis Keller, der eben Versicherungsmakler ist mit Schwerpunkt Versicherungen rund um das Tier. Er hat selbst Pferde.

In seinem Blog unter https://vierpfotenmakler.de/blog/pferd-reiter/ schreibt er immer wieder über solche Themen, z.B. hier:

https://vierpfotenmakler.de/reitbeteiligung-einschluss-in-die-thv/

Auf seiner Facebookseite erklärt er teilweise sogar auch öffentlich an Beispielen, warum er das sagt:

https://www.facebook.com/Vierpfotenmakler

Eine ordentliche Kinderunfallversicherung kann man bei jeder "Agentur an der Ecke" bekommen.

Also eig müsste die Besitzerin eine Fremdreiterverischerung machen, damit das Pferd abgesichert ist wenn es zb in deiner Obhut jmd verletzt oder ähnlichs. Und da das Oferd eh eine Tierhaftpflicht versicherung vraucht, verstehe ich nicjt warum die Besitzerin das nicht macht also die Fremdreiter mit abzusichern. Also so kenne ich das nur.

Und du kannst due ja einfach eine Unfallverischerung machen damit du im Falle eines Sturzes abgesichert bist. Da erkundigst du dich am besten selbst bei Versicherungen