Reißverschlussverkehr
Zur Situation. Ich fuhr mit meinem Pkw auf einer dreispurigen Straße auf der Linken Spur (innerorts). Die besagte Straße ist eine Vorfahrtstraße. Am Ende meines Fahrstreifens, verengt sich die Fahrbahn von Drei auf Zwei Spuren. Es sind an dieser Stelle keinerlei Verkehrsschilder angebracht die den Verkehr regeln , also gehe ich davon aus, dass dort das Reißverschlussverfahren angewandt wird. Als ich von meiner Fahrspur auf die andere wechseln wollte, war auf dieser eine Frau. Ich hatte frühzeitig geblinkt, bin teilweise mit meiner rechten Front schon eingeschert. Doch die Frau gab nicht nach, beschleunigte weiter. Mit meinem rechten Vorderreifen schon auf der anderen Spur, lies die Dame mir keine Möglichkeit weiter einzuscheren. Konzentriert auf Sie und meinen Spurwechsel, übersah ich das der Verkehr vor mir zum stocken kam. Beim weiteren anfahren, stieß ich nun auf meinen Vordermann. Es kam zu einer Unfallsituation.
Nun zur Frage an sich: Ich würde sagen, das ich in dieser Situation von der Dame genötigt wurde, da Sie mir das einscheren nicht ermöglichen wollte. Nun ist mir die Rechtslage in solchen Situationen nicht bekannt. War dies de facto eine Nötigung, oder hätte ich obwohl ich schon teilweise eingeschert bin der Frau das weiterfahren ermöglichen müssen?
Vielen Dank für jegliche hilfreiche Antwort!
4 Antworten
Ich würde sagen, das ich in dieser Situation von der Dame genötigt wurde, da Sie mir das einscheren nicht ermöglichen wollte.
Nein Du wurdest nicht genötigt, zum Spurwechsel den Du vollziehen wolltest kann dich keiner Nötigen.
Nun ist mir die Rechtslage in solchen Situationen nicht bekannt.
Derjenige der die Spur wechseln möchte darf dies nur dann, wenn niemand anderer gefährdet wird, Du hättest nötigenfalls Deine Geschwindigkeit verringern müssen um hinter der Frau einzuscheren.
War dies de facto eine Nötigung
Nein.
War dies de facto eine Nötigung, oder hätte ich obwohl ich schon teilweise eingeschert bin der Frau das weiterfahren ermöglichen müssen?
Du hättest gar nicht einscheren dürfen wenn nicht frei ist.
Doch die Frau gab nicht nach, beschleunigte weiter.
Da hast Du doch ebenfalls beschleunigt, warum bremst Du nicht und ordnest dich hinter der Frau ein ?
Nun ist es ja bestätigt, das ich von vorne Weg im Unrecht war
Zudem in Deiner Situation noch gar kein Reißverschlussverfahren angebracht war für Dich !
Reißverschlussverfahren gilt nah am Ende Deines Fahrstreifens, Du hattest einige andere Verkehrsteilnehmer vor dir (einem bist Du sogar aufgefahren), und bis dahin hast Du dir sogar noch ein Duell mit der Frau geliefert.
Da hast Du eigentlich so alles was man falsch machen konnte falsch gemacht.
Nein, ich war schon am Ende der Fahrbahn. Der Unfall mit meinem Vordermann entstand auf der Spur in die ich einscheren wollte. Sozusagen waren wir zu zweit auf einer Spur. Ich bin ja schon teilweise eingeschert, da ich in eine Lücke gefahren bin die ca. 1,50 groß war. Wie erwähnt stand ich teilweise schon auf der anderen Spur. Die Frau kam dann und wollte trotzdem noch an mir vorbeifahren.
wenn ein anderer autofahrer einen nicht reinlässt, dann lässt man den fahren und fädelt sich nach ihm ein.
so wie du das schilderst, hast du auch nicht nachgegeben, von daher kann man da nicht von nötigung sprechen.
Daran dachte ich auch schon, da ich ja auch nicht nachgeben habe wurde es von meiner Seite auch ja auch provoziert. Doch der treffende für mich entscheidende Punkt der mich grübeln lässt, ist das ich ja schon stellenweise auf der anderen Spur war mit meinem Pkw. Gilt das dann genau so, hätte ich dann halb auf der einen halb auf der anderen Stehen bleiben sollen, das die Frau fahren kann?
das sollen die versicheurngen und polizei klären, wenn sie von allen aussagen haben.
also gehe ich davon aus, dass dort das Reißverschlussverfahren angewandt wird
So ist die Regel - aber: du mußt den fließenden Verkehr beachten.
Ich würde sagen, das ich in dieser Situation von der Dame genötigt wurde, da Sie mir das einscheren nicht ermöglichen wollte.
Hmm, nee - weder eine Nötigung das du in den anderen reinfahren mußtest, noch das du einen Spuhrwechsel machen mußtest...
Ein klein wenig anders wäre es wenn es zum Unfall mit der "Dame" gekommen wäre, wenn du das auch "beweisen" könntest. Du hättest zwar Schuld, aber ggf. würde die Dame eine OWI begangen haben...
Ich habe zwar erst seit 2 Monaten meinen Fuerhrerschein, aber so wie ich das gelernt habe ist, dass die Frau dir das ermoeglicht haette muessen, aber wenn sie das nicht gemacht hat, musst du nachlassen und auf deine Vorfahrt verzichten. So haettest du auf den Unfall verzichten koennen.
z. B. Wenn du auf der Autobahn auf dem Beschleunigungsstreifen bist und dir einfach niemand Platz macht (was aber natuerlich Pflicht fuer die anderen PKWs ist) damit du auffahren kannst, kannst du ja nicht einfach irgendein Auto rammen weil du schnell vom Beschleunigungsstreifen musst.
So habe ich das gelernt
musst du nachlassen und auf deine Vorfahrt verzichten
Er hat keine Vorfahrt wenn er die Spur wechseln möchte, Vorrang hat hingegen derjenige der nicht die Spur wechselt.
Aber das einscheren muss doch ermoeglicht werden?
Das Einscheren soll ermöglicht werden, aber es darf hingegen nicht erzwungen werden wie hier in dem beschriebenen Fall.
z. B. Wenn du auf der Autobahn auf dem Beschleunigungsstreifen bist und dir einfach niemand Platz macht ( was aber natuerlich Pflicht fuer die anderen PKWs ist)
Es ist keineswegs die Pflicht der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn einer Autobahn, ein Fahrzeug vom Beschleunigungsstreifen auffahren zu lassen! Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt vor dem Verkehr auf dem Beschleunigungsstreifen! ( § 18 Abs. 3 StVO)
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe es mir schon so gedacht. Ich hatte in einem anderen Kommentar schon erwähnt, das ich ja durch mein Verhalten wahrscheinlich auch Provoziert habe. Nun ist es ja bestätigt, das ich von vorne Weg im Unrecht war. Danke für die Aufklärung, haben wir mal wieder was gelernt!