Reiserücktritt wegen Pflichtveranstalltung Uni?

3 Antworten

Die Stornierung einer gebuchten Reise ist immer eine sehr teure Angelegenheit und die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur dann, wenn der Grund der Stornierung im Vertrag versichert ist, also wenn es ein "versicherter Grund" ist.

Welche Stornierungsgründe genau in deiner Versicherung abgesichert sind, das steht in deinem Vertrag.
Ich bin mir allerdings sehr sicher, dass Uni-Termine NICHT dazu gehören.
Normalerweise sind nur solche Ursachen wie Todesfall, unerwartete Krankheit,... versichert.
Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass deine Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall zahlt.

Wie hoch die Stornokosten sind, das steht in deinem Reisevertrag; die Stornokosten hängen ab...
1.) vom Reisepreis und
2.) vom Zeitraum zwischen Stornierung und Reisebeginn.

Also wenn z.B. zum jetzigen Zeitpunkt die Stornokosten 80% des Reisepreises betragen und die Reise 1000€ kostet, dann musst du 800€ Stornokosten zahlen. Wenn du z.B. bereits 200€ Anzahlung gezahlt hast, dann musst du noch 600€ an den Reiseveranstalter zahlen.

Die Stornokosten steigen, je kürzer der Zeitraum bis zum Reisebeginn ist.
Wenn ganz sicher ist, dass du die Reise NICHT antrittst, dann besser so schnell wie möglich stornieren!

Falls du jemanden findest, der an deiner Stelle reisen würde, dann  wäre das vielleicht eine Alternative zur Stornierung, aber in Anbetracht der hohen Gebühren, die bei einer Namensänderung anfallen, muss man das gut durchrechnen, ob sich das lohnt.

Hast du im Reisebüro gebucht, dann lass dich da beraten.

Du wusstest ja, dass eine Pflichtveranstaltung ansteht, die noch nicht datiert ist, insofern stehen die Chancen schlecht. Eine geringe Chance besteht, wenn du es schriftlich hast, dass deiner Reise nicht im Terminbereich lag, eine mündliche Aussage läss sich schwer belegen.

Deine Reiserücktrittsversicherung greift in diesem Falle nicht. Die kann man sich im Grunde sparen, denn man muß schon mit dem Kopf unter dem Arm ankommen, um die in Anspruch nehmen zu können. Selbst bei einem frisch gegipsten Armbruch tritt die nicht ein, weil man mit einem Gipsarm immer noch reisen kann.

Sofort mit dem Reisebüro reden. Solange noch keine Flugbuchung mit Deinem Namen vorgenommen wurde, sollte eine Stornierung nicht allzuviel Ungemach bereiten.

Ansonsten lies mal hier weiter, da werden Tipps gegeben, wie man u.U. doch sein Geld von Airlines zurückbekommt. https://www.test.de/Stornierte-Buchung-So-bekommen-Flug-Kunden-ihr-Geld-zurueck-4731162-0/

So überflüssig, wie du es beschreibst, sind Reiserücktrittsversicherungen nun doch nicht ;-)
Bei deinem Bsp mit dem gebrochenen Arm, da liegt die Ursache beim Arzt, nicht bei der Versicherung. Der Arzt muss entscheiden, ob der Patient "reisefähig" ist oder nicht und davon hängt ab, ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Wenn ein Arzt attestiert, dass der Patient "nicht reisefähig" ist und wenn deshalb die Reise storniert wird, dann zahlt die Versicherung!

@Rubezahl2000

Schon ausprobiert?

Ich kenne einen Fall, bei dem der Armbruch ambulant behandelt wurde, der Patient saumäßige Schmerzen hatte, aber der Versicherer sich weigerte in die Leistung einzutreten, weil es keinen Krankenhausaufenthalt über Nacht gegeben hatte. Da konnte der behandelnde Arzt schreiben, soviel er wollte. 

Wahrscheinlich wird es auch immer auf den Versicherer ankommen, wie kulant der einen einzelnen Fall handhabt.

Habe mir mal die Versicherungsbedingungen bei den Flügen meiner Tochter durchgelesen.... Die meisten zahlen tatsächlich nur in ganz wenigen Fällen.

@tachyonbaby

Wir haben unsere Reiserücktrittsversicherung (leider) bereits 2-mal in Anspruch nehmen müssen.
Einmal bei einem Todesfall, das andere Mal wegen Krankheit.
Beim 1. Mal haben wir als Beleg die Sterbeurkunde eingereicht, beim 2. Mal das Attest des Arztes, dass der Patient "nicht reisefähig" ist.
In beiden Fällen hat die Versicherung ohne Komplikationen gezahlt.

Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Reiserücktrittsversicherung sehr sinnvoll ist.
Man muss sich natürlich darüber im Klaren sein, WAS genau versichert ist und was nicht.
Der verbreitete Irrglaube, dass "alles" versichert ist, wenn man eine Versicherung abschließt, der ist natürlich falsch.

@Rubezahl2000

Attest des Arztes, dass der Patient "nicht reisefähig" ist.

Da scheidet sich dann die Versicherer-Spreu vom Weizen. In dem mir bekannten Fall hat dieses Attest vom Hausarzt eben nicht ausgereicht, weil kein Krankenhaus-Aufenthalt über Nacht nachgewiesen werden konnte. Um an die Entschädigung zu kommen, hätte der Bekannte dann einen Prozess anstrengen müssen. Der konsultierte Anwalt hat ihm da keine großen Hoffnungen gemacht, denn - wie gesagt - mit einem Arm im Gips kann man noch reisen.

Man muss sich natürlich darüber im Klaren sein, WAS genau versichert ist und was nicht.
Der verbreitete Irrglaube, dass "alles" versichert ist, wenn man eine Versicherung abschließt, der ist natürlich falsch.

Da bin ich ganz bei Dir.

Dummerweise wird über die sehr knapp definiert versicherten Fälle nicht aufgeklärt. Den Leuten wird vermittelt: Wenn die Reise storniert werden muß, tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft. Wer liest sich schon das Kleingedruckte der AGB durch?

Versicherungen sind profit-orientierte Wett-Anbieter, die davon leben, Gelder zu kassieren und möglichst keine Leistung dafür zu erbringen.