Reiserücktritt: Aufpreis weiterer Reisende bei Krankheitsfall einer Person

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Um von einer Reiserücktrittskostenversicherung eine Leistung zu erhalten, muss erstens das Ereignis versichert sein, zweitens die betreffende Person versichert sein und drittens überhaupt ein finanzieller Schaden eingetreten sein.

Erstens: die Reiseunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden

Zweitens: Das kommt darauf an welche Personen in der Police versichert sind.

Drittens: es müssen ja erste einmal zusätzliche Kosten entstehen. Wenn Person B nun mit versichert ist und durch die Stornierung der Person A z.B. einen zusätzlichen EZ-Zuschlag zahlen müsste, dann ist das bei den meisten Rücktrittsversicherungen abgedeckt.

Bitte die Bedingungen diesbezüglich genau prüfen, ausschnittsweise mal hier ein Beispiel:

"Die ABC-Versicherung erstattet die Mehrkosten für einen Einzelzimmer-

zuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten, die bei

einer Komplettstornierung angefallen wären, sofern mit einer

weiteren versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht wurde,

diese jedoch aus einem versicherten Grund gem. Ziffer 1.2.1 a) bis

p) die gebuchte und versicherte Reise storniert."

ok, danke!

Werde dann mal genau bei meiner Versicherung nachlesen.