Reisepass vom Jobcenter bezahlt?

5 Antworten

Jain. Gemäß § 17 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV), kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden, wenn der Antragsteller bedürftig ist.

Aber mir ist keine Behörde bekannt, die diese Ausnahme zulässt.

Nein, den musst Du trotzdem bezahlen.

Nein, evtl Darlehen JC oder sparen.

Natürlich nicht,.

So selbstverständlich ist das nicht. Lies mal § 17
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

"Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist."


Jedoch wird diese Ausnahme so gut wie nie zugelassen.