Reisegewerbe/Gewerbe ode doch keins?

3 Antworten

Bevor Du Dir über die Anmeldung deiner Unternehmung gedanken machst solltest Du erstmal prüfen, ob deine Idee überhaupt tragfähig ist bzw. ob Du mit der Idee überhaupt Geld verdienen kannst.

Im ersten Schritt solltest Du einen Businessplan schreien um Dir einen Überblick über die Kosten, den Wettbewerb, die Zulassungsvoraussetzungen etc. zu verschaffen.

Erst wenn die Tragfähigkeit gegeben ist kannst Du über eine konkrete Anmeldung nachdenken.

LG Beraterstudio

Für das von dir beschriebene Gewerbe sind die (sehr vereinfacht dargestellten) Ausnahmen nicht zutreffend. Nur wenn du an festgesetzten Märkten, Volksfesten und Ausstellungen teilnimmst, brauchst du keine Reisegewerbekarte. Frage also den Veranstalter, ob der jeweilige Markt gemäß § 69 GewO festgesetzt ist !?

Um sich diese Diskussion zu ersparen, haben aber fast alle Imbisswagen/-stände eine RGK.

Wenn Du mit wechselndem Angebot an wechselnden Orten (insbesondere auch: nicht nur bei euch im Dorf, sondern vielleicht auch woanders) gewerblich verkaufen willst, brauchst Du eine Reisegewerbekarte.

Sonst bist Du halt sehr stark eingeschränkt, z. B. auf Stände auf 1-2 wiederkehrenden Wochenmärkten in der Heimatstadt.

Diese ganzen Ausnahmen sind halt vornehmlich auf klassische Wochenmärkte hin ausgelegt. Damit sollen örtliche Erzeuger die Möglichkeit haben, auf einem örtlichen Markt landwirtschaftliche Produkte ohne zusätzliche Bürokratie anbieten zu können.

Flohmarkt und wechselnde Produkte, und dann noch womöglich in unterschiedlichen Städten, ist von den Ausnahmeregelungen defintiiv nicht mehr gedeckt.