Reiseabbruch bei Tot meines Stiefvaters wurde von der Versicherung (Europassis) nicht übernommen bitte um Rat?

6 Antworten

Meinst du die Europ Assistance als Versicherer? In deren Versicherungsbedingungen sind Stiefeltern ausdrücklich bei den nicht mitreisenden Angehörigen aufgezählt.

ja richtig, jedoch haben die auf Ihrer Seite 2 AGB´s einmal mit und einmal ohne Stiefvater. Ich wurde ja nicht hingewiesen das es zwei AGB´s und Abschlussvarianten gibt. Das mein Stiefvater stirbt hätte ich nie angenommen und Versicherungstechnisch überprüft da ich nahe Angehörige gelesen habe, für mich ist mein Stiefvater ein naher Angehöriger das ist doch Auslegungssache oder?. Schwiegereltern sind meiner Meinung nach noch weiter entfernt als mein Stiefvater von der nähe der Person.

@infogenie

Kann ich so auf den ersten Blick nicht finden. Welchen Tarif hast du genau abgeschlossen? Und was steht bei den dir ausgehändigten Bedingungen ganz oben drüber (VB EA RR JS bzw. ES 2016?). Ich hab bei der einfachsten Variante, also Reiserücktrittsversicherung (nicht Premium Reiseversicherung) geschaut. Wenn ich da einen Vertragsabschluss simuliere, werden mir am Ende ja die Versicherungsbedingungen dafür angezeigt. Dort sind ganz klar gemäß den besonderen Bedingungen Stiefeltern mitversichert.

@infogenie

Auslegung...Nein. Wenn du anrufst und nachfragst, bekommst du da eine klare Aussage.

Und Schwiegereltern sind es rechtlich auch erst, wenn man verheiratet ist. Es sind die Eltern deines Mannes oder deiner Frau, näher geht nicht.

Wenn Dein Stiefvater mit Deiner Mutter verheiratet war,, müsste die Reiserücktritts-Versicherung Dir den Betrag eigentlich rückerstatten.

Erkundige Dich mal einem Anwalt darüber. 

 

Die AGB´s zu lesen ist ebenfalls etwas gemein.

Das sollte man grundsätzlich tun, wenn man Verträge abschließt. Wenn man das gemein findet, sollte man keine Vertragserklärungen abgeben.

Ich wäre dankbar, wenn jemand einen Todesfall im Urlaub hatte

So formuliert klingt das wirklich widerlich. Du meinst sicher was anderes.

Der Leid sitzt jetzt noch und ich bin sehr traurig was sich Versicherungen erlauben.

NEIN.

Die Versicherung erlaubt sich hier gar nichts. Du hast auf dein Recht die AVB zu lesen im Vorfeld der Vertragserklärung verzichtet. Die verantwortliche Person ist die, die du siehst, wenn du in den Spiegel schaust.

Der Stiefvater scheint dich nicht adoptiert zu haben, ergo nicht dein Vater im rechtlichen Sinne zu sein, daher ist die Ablehnung der Leistung rechtens.

"Nahe Angehörige" damit ist alles gesagt.

Dein Stiefvater ist nunmal kein Angehöriger im gesetzlichen Sinne. Ihr seid nicht verwandt oder verschwägert.

Mein Beileid.

Dennoch, gerade bei Versicherungen muss man jedes Wort drei Mal umdrehen.

Dafür gibt es ja auch Berater oder Geschäftsstellen, die einen über alles aufklären.

Geld ist Geld, ja... Wenn ich jemanden aber geliebt habe und ich im Endeffekt falsch oder nicht richtig gelesen habe, kann ich a. der Gesellschaft nicht die Schuld geben... Ist heute leider so, dass vieles in der eigenen Verantwortung liegt und b. wäre es mir in der Trauer eh gerade sch... Egal...