Reise recht ins Ausland trotz Haftbefehl in der Schufa?

5 Antworten

Wenn Du einen Haftbefehl in der Schufa hast, wegen der Abgabe des Vermögensverzeichnisses, dann hast Du mindestens 2 Aufforderungen des Gerichtsvollziehers ignoriert.

Dieser (zivilrechtliche) Haftbefehl, wird nicht bei Grenzübertritten vollstreckt, sondern nur an Deinem Wohnort. 

Ausserdem brauchst Du nur den Gerichtsvollzieher kontaktieren und einen Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses zu machen.

Einen derartigen Haftbefehl gibt es nur, wenn man die Abgabe der Vernögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung/'Offenbarungseid') verweigert. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass du weder ein Schreiben noch irgendetwas anderes bekommen hast, es sei denn, es würde eine Namensverwechslung vorliegen.

So einfach und so schnell wird ein Haftbefehl ja nicht erlassen. Hast du den vorher schon einmal Post vom Gerichtsvollzieher bekommen - die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensauflistung?

Haftbefehl in der Schufa? So was gibt es nicht.

Zumindest nicht ohne "Brief"


das hört sich sehr merkwürdig an.

Vor einem Haftbefehl passiert noch eine ganze Menge - da hättest Du schon ein paar Mal Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Was soll überhaupt "ein Haftbefehl in der Schufa" sein?

Geh' doch nochmal in die Filiale und hak' nochmal nach, was da genau los ist.

ich würde mal tippen, dass Dich irgendjemand verarschen wollte.